haben sollte — der Weisse hatte geschrieben, nach der Uhr gesehen und anderes getan —, ihr nur schaden konnten, und da es unerträglich wurde, untätig zuzuschauen, verliessen wir gegen ein Uhr den Platz. Glaubten wir doch damals noch fälschlich, dass sich vollauf Gelegenheit zu weiteren Beobachtungen bieten würde. Gegen zwei Uhr meldete ein Aufpasser, der Ndödschi wäre tot umgefallen und würde fortgeschafft. W ir sahen gerade noch, wie eine Schar Leute mit einer belasteten Hängematte oben über den Hügelhang stieg und ausser Sicht kam. Eilig setzten wir nach, konnten aber den Zug nicht einholen. Im hügeligen Gelände, auf den Pfaden zwischen den im Sonnenglast zitternden hohen Grasbeständen und Hagen verloren wir die Spur. Hie Hexe war nach dem Wohnort ihres vermeintlichen Opfers gebracht und dort verbrannt worden. Bald darauf ist die Kranke gestorben. Die Behausung der Hexe stand längere Zeit leer und war dann auf einmal wieder bewohnt. — Wer durch die Giftprobe seine Unbescholtenheit dargetan hat, muss von den Anklägern entschädigt werden. In der Kegel solßbei Klein- leuten die Busse in zwölf Stücken Zeug bestehen; doch wird hin und her gefeilscht, so dass die Angelegenheit oft noch vor die Schiedsrichter kommt. Den Gerechtfertigten führen die Seinen festlich aufgeputzt unter Gesang und Trommelschlag oft tagelang im Triumph durch die Dörfer, erhalten Geschenke und veranstalten Lustbarkeiten. Die Ehre der Eamilie ist gerettet, und wenn die Leute auf sich halten, müssen sie, je nach ihrem Kang und Reichtum, das freudige Ereignis feiern. Das verursacht trotz aller Geschenke ganz bedeutende Ausgaben, und verringert den Viehstand der Eeiernden sowie ihren Besitz an Kum und Stoffen oft bedenklich. Aber geizen dürfen sie nicht, wenn sie ihre Stellung wahren wollen, und ob sie sich darüber ruinierten. Einst begegnete ich solchem Triumphzuge auf dem Luntämbi lü mbensa. Es mochten an zweihundert Personen beiderlei Geschlechts und jeglichen Alters sein, die ihr Oberhaupt, dessen Lob sie in Gesängen ' feierten, heimgeleiteten, und im Tross eine Menge von fahrender Habe, auch Schafe, Ziegen, Hühner mit sich führten. Ih r Häuptling, von einem anderen böswilliger Zauberei beschuldigt, hatte die Herausforderung stracks angenommen, aber sein ganzes Besitztum für seine Unschuld eingesetzt. Wohl oder übel hatte der Ankläger den Einsatz gehalten und alles verloren, weil der Beklagte das Gift sofort von sich gab. Der Gerechte hatte ein glänzendes Geschäft gemacht. Stolz schritt er hinter dem Vortrab seiner Getreuen einher: über und über mit tükula rot bemalt, um die Hüften einen weissen Schurz, darunter die nackten roten Beine, ein P a a r gekreuzte gelbliche Hosenträger auf der Brust, darüber einen blauen Husarenattila, auf dem Kopfe einen fuchsigen Zylinderhut (äusserst selten in Loängo) und über aller dieser Herrlichkeit einen schlotterigen roten Regenschirm. Ein ungeheurer Lärm begrüsste den herankommenden weissen Mann. Der Zug hielt. Ich gab dem Häuptling, der doppeltes Glück gehabt hatte, die Hand und, dem Brauche gemäss, schriftliche Anweisung auf ein Geschenk. Pürsten können zwar von jedermann böswilliger Zauberei geziehen, aber nur von ihresgleichen auf Schwur zur Giftprobe gefordert werden, die sowohl der Angeklagte wie der Ankläger gleichzeitig auf sich nimmt, Also ein echtes Gottesurteil. Pürsten essen aber in der Regel nicht selbst Nkässa, sondern lassen Freiwillige für sich eintreten oder bestimmen Leibeigene. In Streitfällen wird die Probe auch so ausgetragen, dass zwei Hühner das Gift eingefüllt kriegen oder von den Zauberern so lange gleichzeitig unter Wasser getaucht werden, bis sie ertrunken zu sein scheinen. Das Huhn, das nachher wieder auflebt oder zuerst fortläuft, entscheidet zugunsten der Partei. Beim Hexengericht dienen Fetische ersten Ranges eigentlich nur nebenbei als Parteikämpfer, dagegen spielen sie bei Aufklärung und Bestrafung von anderen Verbrechen und Vergehen die Hauptrolle. Als Pachfetische arbeiten sie rascher, sicherer und viel billiger als die beste Polizei unter Zivilisierten. An ihre Wirksamkeit wird gewöhnlich so fest geglaubt, dass sich durch ihre Berufung zum Zaubern schon im voraus viel erreichen lässt. Freilich scheinen hartgesottene Sünder auch den stärksten Fetischen zu trotzen, namentlich wenn Erdfremde, wenn Europäer klagen, Doch ist anzunehmen, dass Grossleute die Zauberer bestechen oder einschüchtem, während wohl Kleinleute meinen, zugunsten Fremder werden es die Fetische nicht zu arg machen. Eines Tages war die grosse Sammelflasche unseres Regenmessers verschwunden. Alle Untersuchungen brachten uns nicht auf ihre Spur. Bald erschienen Bangänga und erboten sich, gegen den Dieb zu zaubern. Wir bewilligten ihre bescheidenen Ansprüche unter der Bedingung, dass sie erfolgreich zauberten. Nächsten Tages rückten sieben spärlich aufgeputzte Meister an mit den menschenähnlichen Fetischen Tschitölo, Mankäka und mit dem Hippopotamus Maläsi. Sie rissen rechts und links zwei grosse Kreuze (Swastikaform) in die Erde, streuten weisses Pulver in die Furchen, legten je zwei Stöcke kreuzweise darüber und stellten darauf je eine der Menschenfiguren. Zwischen beide kam der stärkste Fetisch, der Maläsi, das Flusspferd. Nachdem unser Gesinde und zugelaufene Neugierige im Halbkreise um die Fetische geordnet worden waren, begannen etliche Zauberer ein bisschen zu hopsen und die Körper zu schütteln, während die anderen tuteten, pfiffen, mit Kalabassen rasselten und die Fetische anschrieen. Unterdessen schüttete der Obermeister pulverförmiges ngilingfli und etwas Geschabsel, das er
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