klemmt eine der langen, Kanonenrohren gleichenden Holztrommeln zwischen die Beine und entlockt ihr mit Klöppel und Fingern weder laute noch schaurige Töne. Dennoch springt der inmitten der Fetische gelagerte Ziegenbock verdutzt auf, dass der Tschitölo bedenklich wackelt, dreht sich und scheint den Störenfried anrennen zu wollen, besinnt sich aber, schwenkt und trottelt ins Grüne. Wie ein ermüdetes Kind das Spiel- zeug, so lässt der Trommler sein Kohr fallen, geht zu einem Bekannten und tut ein paar Züge aus dessen Pfeife. Zu der wieder sitzenden Frau tritt bald ein anderer Meister, hält eine Hand über ihren Kopf und trippelt murmelnd mehrmals rund um sie; sobald er einige Worte lauter betont, werden diese von den nächsten Zuschauern gewissenhaft wiederholt. Zugleich tuten, pfeifen, trommeln, rasseln seine Genossen neben den Fetischen wie vor einer Jahrmarktsbude. Dann legen sie ihre Geräte weg und laufen auseinander. Ih r ganzes Gebahren macht auf die Anwesenden kaum Eindruck. Als nun gar der Ngänga mit dem Hemde, der zu viel Rum getrunken h a t, über seine grüne Zauberkiste stolpert, bricht ein förmliches Hallo los und selbst die Hexe lacht. Laute Zurufe und nicht enden wollendes Gelächter verhöhnen den Mann, wobei sich das Weibervolk besonders hervortut. Der junge Ehemann zieht sich zurück und kommt überhaupt nicht wieder zum Yorschein. Die Familienangehörigen der angeblich Behexten bleiben. Jetzt springt ein vollwüchsiges jüngeres Weib, die Schwester der Angeklagten, auf den Plan, wechselt einige Worte mit der F rau , und wendet sich in langer, leidenschaftlicher Rede an die Versammelten. Zwischendurch bedroht sie zähnefletschend die Fetische mit den Fäusten, trampelt vor ihnen die Erde, wirft mit den Füssen Staub gegen sie und rückt abwechselnd den Zaubermeistern mit so heftigen Gebärden zu Leibe, dass sie zurückweichen müssen. Zuletzt ruft sie in schöner Stellung mit erhobenen Armen Nsämbi an. Die Rede macht Eindruck. Alle lauschen gespannt. Kein Wort wird erwidert. Ein Weilchen bleibt es recht still, während die Schwester fortstürmt und sich wieder der Tochter anschliesst, die wehklagend durch das Dorf läuft und ihre Fetische schüttelt. Noch etliche Frauen gesellen sich zu ihnen, die ebenfalls laut schreiend Fetische schwingen. Der dritte Auswurf erfolgt vierundzwanzig Minuten nach dem zweiten und ist der stärkste, abermals gelber Schleim. Die Kundigen erklären wiederum: kein Nkässa, ziehen sich zurück, trinken Rum und halten eine längere Beratung. Es ist zehn Uhr geworden. Vom wolkenlosen Himmel brennt die Sonne heiss auf den schattenlosen Platz. Die Frau wandert vor und hinter den Fetischen auf und ab, spricht mit Zuschauern, rafft dann rasch ihre Matte auf und setzt sich in den Schatten einer Hütte. Die Bangänga wollen das nicht leiden und der Hemdenmann ergreift sie am Arme. Da aber springt in heller Wut die starke Schwester heran, packt den Taumelnden an den Schultern, schüttelt ihn fauchend, schreiend und schiebt ihn unter dem Beifall namentlich des Weibervolkes unsanft zwischen die Zuschauer. Diese nehmen entschieden Partei für die Frauen. Der Gemassregelte hält sich fortan im Hintergründe. Eine halbe Stunde später gibt die Angeklagte zum letzen Male gelben schaumigen Schleim von sich. Ein Weilchen darauf spricht sie lebhaft wie eine völlig Gesunde und hält offenbar ihre Unschuld für erwiesen. Dieser Ansicht scheinen auch die Neugierigen zu sein, denn viele brechen auf und wandern heimwärts. Andere folgen langsamer. Die Dörfler zerstreuen sich nach ihren Wohnungen. Die Bangänga setzen sich unter ein Schattendach, reden eifrig, essen und lassen die Rumflasche kreisen. Ausser der Angeklagten, ihrer Schwester und Tochter sind vielleicht noch zwanzig Personen anwesend, hauptsächlich Vertreter und Freunde der anklagenden Familie. Sie sind nicht überzeugt, das Nkässapulver ist nicht zum Vorschein gekommen. Das bedingt eine lange und eingehende Beratung aller Beteiligten, als deren Ergebnis der Angeklagten mitgeteilt wird, dass sie die Giftprobe nochmals zu bestehen habe. Der Fall ist zweifelhaft geblieben. Das Pulver hat nicht gewirkt, ist aber auch nicht regelrecht ausgeworfen worden. Obgleich ihre Angehörigen und Freunde eindringlich und drohend dagegen eifern und das ganze Dorf mit ihrem Geschrei erfüllen, ergibt sich die Frau darein. Die Gesellschaft bricht auf und zieht mit allen Geräten in den Schatten zweier, am Dorfrande wachsender Bäume. Ein Abgeordneter kündigt an, das Gericht sei zu Ende, erst morgen werde es fortgesetzt. Man will die Europäer los sein. Bedenklich schwankend kommt der angetrunkene Ngänga und bittet um eine Spende Schnaps. Wir verweigern sie, bieten dagegen Rum und Stoffe, um die Frau loszukaufen, mit dem Versprechen, sie weit fort in ein anderes Gebiet zu schaffen. Trotzdem wir das Angebot erhöhen, wird unser Vorschlag kurzerhand abgelehnt. Damit ist das Schicksal der Armen entschieden. Gegen zwölf Uhr beginnt sie wieder Gift zu nehmen wie vorher. Dieses Mal sind die Zaubermeister rühriger und steigern ihre Künste. Sie tuten, trommeln, pfeifen, rasseln, umlaufen paarweise, tief gebückt und mit den Fingerspitzen abwechselnd den Boden berührend, die Frau, arbeiten mit den Händen vor ihrem Gesicht, wie Hypnotiseure, feuern öfter wieder ihre Fetische an und bewegen ihren Körper zeitweilig in mancherlei Drehungen und Zuckungen. Dazwischen treiben sie wieder alltägliche Dinge. Die Angeklagte hält sich wacker und scheint auch diese Probe bestehen zu können; sie erbricht jedoch nicht. Da wir die Angeklagte nicht retten, hingegen durch unsere An. Wesenheit, die den zweifelhaften Verlauf der ersten Probe befördert
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