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verschiedenen Bänden des Purchas zerstreut. Je nachdem man liest, kann man belegen. Und je nachdem man dazu draussen Gehörtes so recht blutig ausmalt, kann man Grauen erwecken und die abgrundtiefe Verkommenheit der Wilden kennzeichnen. . Dapper, der die Angaben vieler Gewährsleute verarbeitet hat, schildert ausführlich, wie umständlich es wäre, wie zwei bis drei Monate darüber hingingen, bis eine Anklage erhoben und bis des Königs Erlaubnis zum Gericht erlangt werden könnte. Proyart und auch Degrandpre, der im Lande lebte, erwähnen die Giftprobe, machen aber kein Aufhebens davon. Bemerkenswert ist dies namentlich bei Proyart, der die Berichte von Missionaren verarbeitet hat. E r und Dapper weisen ferner darauf hin, dass man Schuldigen, wenn es sich nicht um Halssachen handele, ein Gegengift eingebe, um sie am Leben zu erhalten und nach gemeinem Beeilte zu bestrafen. Hexenprozesse erregen immer Aufsehen, und wer sich darum bemüht, hört wenigstens von ihnen. Zu einer Giftprobe laufen die Leute zusammen, wie sie bei uns in meiner Jugendzeit hinwallfahrteten, wenn einer geköpft wurde, was damals noch öffentlich geschah und, wie ich aus eigener Anschauung weiss, ein Volksfest, beinahe eine Volksbelustigung war. Mütter pflegten, wenn das Beil blinkte, ihre Kleinen hochzuheben, damit sie ja den kritischen Augenblick nicht verpassten. Uns sind in Jahren und in einem grossen Gebiete, trotz schweren Notstandes und unverhältnismässig zahlreicher Sterbeiälle, nur dreizehn Hexenprozesse bekannt geworden. Aber bloss sieben kamen wirklich zum Austrag, und drei davon endeten glücklich. Zweifellos sind uns andere Vorfälle verborgen geblieben. Immerhin dürfen wir versichern, dass Hexengerichte keineswegs zu den alltäglichen Geschehnissen gehören. Bauchende Scheiterhaufen und verkohlte Menschengebeine sind nicht charakteristische Wahrzeichen Loängos, wie sie es zu Battells und Dappers Zeiten in zivilisierten Ländern waren — von den damit verbundenen Entsetzlichkeiten der Folterkammern gar nicht zu reden. Das in letzter Instanz entscheidende Gift ist vegetabilisch und von zweierlei Art: Mbündu und Nkässa. Mbündu, das bis nach Oberguinea vorkommt, wo es als Sassi water und Bed water bekannt ist, wird in Yümba und benachbarten Gebieten verwendet, Nkässa in den übrigen Strichen der Loängoküste und bis weit südwärts vom Kongo. Die Gebiete, wo das eine oder das andere Gift benutzt wird, scheidet ungefähr der Kullufluss. Doch ist, wenigstens hier und da im Küstenstrich, Nkässa noch weiter nordwärts bis Tschilünga in Gebrauch, und Mbündu, allerdings nur für Entscheidung geringfügiger Angelegenheiten, bis in den Königsgau. E s ist nun auffällig, dass die älteren Berichterstatter, Battell sowie Dappers Gewährsleute, die doch nach ihren eigenen Angaben und nach Gifte Mbundu und Nkässa. 4 19 ihren Schilderungen den grössten Teil des Küstenstriches bis weit nordwärts von Yümba kannten, nicht vom Nkässa, sondern nur vom Mbündu reden. Sie beschreiben die Pflanze, die Herstellung und Verwendung des Gifttrankes so genau, dass darüber kein Zweifel bleiben kann. Degrandprä, der das Gift nicht weiter beschreibt, redet von einem Tranke, der an der Loängobai, wo er Handel trieb, verabreicht wurde. Erst bei Proyart, der vornehmlich über Kaköngo berichtet, taucht der Name Nkässa auf. Nach einheimischem Sprachgebrauch wird Mbündu getrunken, Nkässa gegessen. Will man nun nicht annehmen, dass die ältesten Beobachter einfach voraussetzten, das bei der Probe verwendete Gift sei in Yümba wie in Loängo das nämliche, dass sie also in einem Irrtum befangen blieben, wogegen jedoch ihre Ausführlichkeit sowie Degrandpres Angabe zu sprechen scheint, so bleibt nur übrig, anzunehmen, dass der Gebrauch des Nkässaessens sich erst später von Süden her nach Norden verbreitet und den des Mbündutrinkens verdrängt habe. Wann dies geschehen sein könnte, ist schwierig festzustellen. Nkässa war in Kaköngo in der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts sicherlich im Gebrauch. Nach Proyart wurde es getrunken, und so kann der Trank an der Loängobai, von dem Degrandpre spricht, ebensogut Nkässa wie Mbündu gewesen sein, falls nicht eine ungenaue Ausdrucksweise der Schreiber die Angelegenheit noch mehr verdunkelt. Jetzt wird, wie wir feststellen konnten, in Loängo das Nkässa als ein grobes Pulver trocken gegessen und nur der Best der Gabe mit Wasser hinuntergespült. Nicht minder auffällig ist, dass weder Battell noch Dapper die Vernichtung der dem Gifte erlegenen Hexen durch Feuer beschreiben. Beide berichten bloss, dass deren Körper zerhauen oder in Schluchten gestürzt oder an Bäume gehängt, keinesfalls begraben wurden. In Yümba und im Waldlande schleift man die Gerichteten immer noch in die Wildnis, •den Tieren zum Frass, in südlichen Gebieten der Loängoküste verbrennt •man sie. Sollte sich dieser Brauch zugleich mit dem Nkässa erst später vom Süden her eingebürgert haben und den Europäern nachgeahmt worden sein? Denn den Eingeborenen konnte es doch kaum beifallen, die Körper schrecklicher und verhasster Wesen dem heiligen Feuer zu übergeben. •' Das Gift Mbündu stammt von einer Strychnosart, von einem nied- rigen, spärlich verästelten Busche mit schlank rübenförmiger blass- bis düsterroter Wurzel. An der Loängoküste fand ich das Gewächs in den Wäldern von Yümba, hier und dort in Gruppen wie unseren H a rtriegelstrauch, doch soll es im Berglande allenthalben Vorkommen. Im Gebirge längs des Kongolaufes sah ich es nicht, dagegen weiter nordwärts in Gabun, an der Coriscobai, in Kamerun sowie im Nigergebiete. Das Gift liefert die Wurzel. Ihre rote Schale wird abgeschabt und mit


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