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Kräfte auslöst, gehören manchmal einer Person oder einer Familie, meistens jedoch Zaubergenossenschaften, in die man sich einkaufen kann. Bei manchen müssen alle Mitbesitzer oder doch die verantwortlichen Altesten die für Erhaltung der Fetischkraft nötigen Vorschriften befolgen. Bei anderen sind nur die Besitzer, BEüter und Beschwörer verpflichtet, Verhaltungsmassregeln zu beobachten. Die strengsten Anforderungen treten meistens nur dann in Kraft, wenn sehr wichtige Handlungen vorzunehmen sind. Wie wenig aber die Bangänga selbst in ihren persönlichen Angelegenheiten allseitigen Schutz und Förderung von ihren eigenen Hauptfetischen erwarten, bekundet sich dadurch, dass sie stets nebenbei noch eifrig ihre Privatfetische verwenden, auch dann, wenn sie mit dem Hauptfetisch zaubern, weil selbst der immer nur ein Spezialist ist. Ihrer Wichtigkeit entsprechend sind die Fetische ersten Ranges gewöhnlich grösser als die anderen, falls sie aus Holz geschnitzt sind. Manche Gerichtsfetische, durchaus nicht die meisten, haben Menschengestalt und dann ein Drittel bis ein Halb der natürlichen Grösse. Als dingbare Verfolger von Übeltätern drohen sie mit einem gezückten Dolch oder mit einer Lanzenspitze, mit einem Buschmesser. Andere grosse Gerichtsfetische sind unbewaffnete Tiergestalten: Flusspferde mit Köpfen an beiden Enden, Leoparden, Krokodile, sogar doppelköpfige Affen. Die meisten aber stellen weder Menschen noch Tiere vor, sondern wirken als Holzblöcke, Erdklumpen, Rindenbündel, Kasten, Töpfe, Kübel, Säcke, Körbe. Das Menschenähnliche des Ausseren ist auch bei Gerichtsfetischen durchaus nicht die Hauptsache, vielmehr ist das Ngilingili alles, natürlich ausser dem Glauben an die Kraft des Stückes, den die Menge haben muss. Ein Gerichtsfetisch von Tschilünga, Mkissi Tschimpüku, der in den benachbarten Küstengebieten als der hervorragendste gilt, ist ein recht schmuddeliger, aus Blattstreifen des Pandanus geflochtener, an einem Gabelpfahle baumelnder Beutel. Sein Nebenbuhler weiter landeinwärts in Mbuku, Mkissi Mpüsu, der neben einem Kinde vom Mkissi Maläsi, einem doppelköpfigen Hippopotamus wirkt, ist ein länglich viereckiger, schön-aus bunten Blattrippen der Ölpalme geflochtener Korb mit Stülp- deckel, der auf einer Hitsche ruht. Der gefürchtetste von Ylimba, Mkissi Mböyo zu Mambí, besteht aus einem auf dreibeinigem Bockgestell ruhenden Deckeltopf. Der mächtigste im Königsgau, Mkissi Mpängu, ist ein mit eiserner Kette umwundener Holzklotz. Alle diese und andere haben ein Regendach oder ein vorn offenes Hüttchen oder stehen in den Behausungen ihrer Meister. Hauptfetische, die nicht nach lebenden Vorbildern hergestellt sind, wären noch in ziemlicher Anzahl zu nennen, vornehmlich aus den nördlichen und inneren Landschaften unseres Gebietes. Wie später genauer auszuführen sein wird, haben zu den Fetischen in Menschengestalt wahrscheinlich die heiligen Bildwerke der alten Missionare im Süden angeregt. Davon oder dazu kam die Neigung von Angehörigen grösser Zaubererschulen, recht erfolgreiche und weithin berühmt gewordene Genossen aus ihrer Mitte durch Ehrenfetische auszuzeichnen, so, wie wohlhabende Familien zu Ehren eines Mitgliedes, eines glücklichen Ereignisses einen Fetisch anfertigen lassen. Die Schüler bildeten ihren Obermeister in Holz nach, versahen das Schnitzwerk mit Kraftstoff und gaben ihm den Namen des Vorbildes. Vielleicht Hessen sie den Obermeister selbst das Hauptwerk verrichten, um seinen Vertreter zu Lebzeiten wie nach dem Tode bei Zaubereien zu verwenden. Der Nutzen leuchtet ein. Mehrere menschenähnliche Hauptfetische, wenn nicht die meisten oder alle, sind ursprünglich sicherlich Ehrenfetische, Vertreter, gleichsam Denkmäler grösser Zauberer und Arzte gewesen und bewahren deren Namen, wurden sogar schon zu deren Lebzeiten aufgestellt, als gewinnbringende Schreck-, Mahn- und Heilbilder. Als Ahnenbilder köpnen solche Erwerbsfetische nicht gelten. Da erschien denn bald der Ngänga selbst, bald nur sein Abbild mit Beauftragten, wohl auch ein Vermummter statt der Hauptperson, wie es noch heute geschieht und nicht gleich als Beweis eines Geheimbundes genommen werden darf. Damit dürfte teilweise auch die Pluralbildung baklssi statt simklssi Z u sammenhängen. Ehrenfetische, Abbilder, Denkmäler, hauptsächlich aber bis in die Neuzeit wirksame Vertreter verstorbener berühmter Bangänga, mit denen viel geleistet und verdient wurde, sind oder waren die Gerichtsfetische Matäli, Mavüngo, Tschitölo, Mabiäla ma ndemba, Lipämba und andere mehr. An ihnen hing die Überlieferung, die stets die beste Reklame ist. So war der noch weiter zu behandelnde Frauenfetisch Mpemba, der bis vor etwas mehr als einem Menschenalter bei Lubü Wunderkuren verrichtete, das Abbild einer vortrefflichen Hebamme im Königsgau, und sein heilkräftiges Bastgewand soll das Kleid der weisen Frau gewesen sein. Der Brauch, solche lohnende Vertreter aufzustellen, war noch zu unserer Zeit im Schwange. Wurde doch ein Holzbild vom Ngänga Nsäu hergerichtet, der damals das Ansehen als der hervorragendste Gelehrte und Heilkünstler im Gebiete genoss. Fetische in Tiergestalt dürften gleich denen in Menschengestalt vielfach Konterfeis gewesen sein. Dahin deuten alle Angaben der Gewährsleute. Irgendein gefährliches Tier richtete Schaden an. Darauf wurde nach der Lehre: Gleiches gegen Gleiches, ein Abbild von ihm als Bann- und Schreckmittel hergerichtet, womit die Meister das böse Tier, das ein Werwolf sein oder von einer Hexe angestiftet sein mochte, vertrieben oder dermassen verwirrten, dass es getötet werden konnte. Nachher wurde möglicherweise das bewährte Bild, um sein gewonnenes


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