Die Angelegenheit kann in anderer Weise verschärft werden. Es liegt nahe, da B. sich mit Gedanken über A. beschäftigt, dass ihm vom Gegner träumt. Vielleicht erscheint ihm A. im Schlafe, bedroht ihn, greift ihn sogar an, schlägt und verwundet ihn. Aus dem beängstigenden Traum erwachend und des Früheren gedenkend, grübelt B. darüber nach, ob, was ihm träumte, nicht ein von A. wirklich versuchter heimtückischer Angriff gewesen sei. E r berät sich vertraulich mit Freunden und schliesslich auch mit Bangftnga. Man muss immer auf der Hut sein. Wenn Erkrankungen, Unglücksfälle, scheinbar widernatürliche Todesfälle überraschen, kann der niemals schlummernde Glaube an Hexenwerk erneute Kraft gewinnen. Die aufgeschreckten Leute schauen um sich, woher wohl das Böse kommen könne, das sie alle bedroht. Zunächst überlegen sie, wer sich den betroffenen Personen feindselig erwiesen, wer Vorteil von ihrem Tode habe, insbesondere, wenn es sich um angesehene Leute handelt. Doch ist keineswegs ausgeschlossen, dass man das Eingreifen Nsämbis, die Betätigung eines dem Gemeinwohle dienenden Fetisches, die Folgen einer Übertretung des Tschlna vermutet und sich dabei beruhigt. Auch kann ja ein Verstorbener Lebende nachholen, ein böses Gespenst mag sein Unwesen treiben. Es hängt demnach von mancherlei äusseren und wandelbaren Verhältnissen, sowie von den Persönlichkeiten ab, wie gerade aufregende Ereignisse, die begleitenden Umstände gedeutet werden. In unserer Nachbarschaft trug sich unter uns wohlbekannten Leuten folgendes zu. Der Bruder eines kleinen Häuptlings hatte mit einem Mädchen ein Hühnerpalaver gehabt und verloren. Geärgert, hatte er sie nachher schnöde behandelt. Bei einem Fischzuge schlug sein Kahn in der Brandung um, und die Roller spielten ihm übel mit, bevor ihn seine Gefährten an den Strand brachten. Das Mädchen befand sich unter den Zuschauern. Nach geraumer Zeit traf den Mann, einen geschickten Fahrer, der sonst immer glücklich durch die Brecher kam, unter den nämlichen Umständen das gleiche Missgeschick, nur brach ihm der heftig überworfene Kahn den Oberschenkelknochen, so dass er fast leblos aufs Trockene gerettet wurde. Da das Mädchen abermals mit zugesehen hatte, heftete sich der Verdacht an sie und wurde bald zur lauten Beschuldigung, die Ursache des Unglückes zu sein. Doch traten ihre Angehörigen und Freunde so nachdrücklich für sie ein und verschleppten die Angelegenheit durch Verhandlungen und Palaver so lange, dass der Verunglückte mittlerweile gesundete und wieder ganz gut auf die Beine kam. Die Anklage wurde nicht erhoben. Aber dem Mädchen wurde verboten, sich fernerhin während des Fischens am Strande aufzuhalten. Sie war mindestens ein sogenanntes Unglückskind. Ein Erkrankter mag sich einbilden, behext zu sein. E r drängt die Seinen, ihm zu helfen, die mächtigsten Fetische zigberufen, um den Schwarzkünstler auszufinden oder zu zwingen, das Übel im Stillen von ihm zu nehmen. Vielleicht bezeichnet der Leidende in seiner Angst sogar eine bestimmte Person und fordert die Giftprobe, falls sein Befinden sich innerhalb kurzer Zeit nicht gebessert habe. Der Hexenglaube oder vielmehr die Furcht, den Verdacht auf sich zu lenken, hat zweifellos einen nicht geringen "Wert für die Selbstzucht: die Leute hüten sich, derartig zu denken, zu reden und zu handeln, dass sie in Verruf kommen könnten. Sie unterdrücken deswegen manche üble Charaktereigenschaft und stellen sich besser zu ihren Nachbarn. Sie müssten aber nicht Menschen sein, wenn nicht auch gute Eigenschaften manchmal nachteilig wirkten. Tüchtige Personen haben sich zu hüten, denn man ist nicht gewöhnt, Tätigkeit und Geschick nach Verdienst zu würdigen. Wer immer klug und erfolgreich handelt^'wer sich über die Masse erhebt, der kann mehr als andere. Wer weiss, was er sonst noch anzustellen vermag. Natürlich hat er wie jedermann seine Fetische, die ihm helfen. Nichtsdestoweniger erregt sein beständiges Glück Aufmerksamkeit, Neid und ein Gefühl, als ob er anderen zuvorkäme, sie benachteiligte. E r wird zu reich, zu mächtig. Da bedarf es nur eines Anstosses, und die Grenze zwischen geduldeter Zauberei und gefährlicher Hexerei schwindet. Über das Hexenwesen, über die alle Gemüter mit Grauen und Abscheu erfüllenden menschlichen Unholde und Schwarzkünstler — ndödschi plur. sindödschi; Hexerei, bundöku —, über deren Fähigkeiten und Schliche, weiss man, ohne einmütig zu sein, sehr viel zu berichten. Es ist zweifellos das Unheimlichste und Fürchterlichste, das man kennt. Darüber sind alle einig. Wir dürfen kaum bezweifeln, dass es in der Tat Personen gibt, die sich seihst für Hexen im schlimmsten Sinne des Wortes halten und sich sogar als solche bekennen. Es genügt ja schondie feindselige Gesinnung, um vielleicht zu schaden, zu töten. Der böse Wille ist so gut wie die böse Tat. E r wirkt wie die Sonnenstrahlen wärmen, wie die Winde kühlen, wie Blumen riechen und Aser stinken, er wirkt wie Gifte von Pflanzen und Tieren. Nach dieser Auffassung ist dem Zufall eine sehr grosse Macht eingeräumt. Böse Gedanken können scheinbar Erfolg haben, bedingen ein böses Gewissen, sogar Selbstanklagen, oder doch ein Betragen, das in anderen Verdacht erweckt und sie zu Beschuldigungen ermutigt, zumal die mannigfaltigen persönlichen Beziehungen recht gut durchschaut werden. Allerlei Versuche von Zauberei ereignen sich wahrscheinlich viel häufiger, als man nachweisen kann. Denn im Grunde genommen bilden
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