Todesfall, aber ihre Eier, dem Essen beigemischt, sind gut gegen Trunksucht. Unheilvoll klingt das Krächzen einer im Dunkeln über das Dorf fliegenden Krähe, sowie das nahe Gekläff des Streifenwolfes (III 227) nach Sonnenaufgang. Ein Unglück trifft die Bewohner, wenn ein Schattenvogel (III 261) über das Dorf schwebt und gar seinen Kot auf ein Hüttendach fallen lässt. Die Fischer an der Küste nehmen es als gute Verheissung, wenn Flamingos vorbeifliegen. Die Dorfjugend pflegt stellenweise einen Zug dieser farbenschönen Vögel etwa so zu begrüssen wie unsere Kinder die Störche. Eine Henne, die wie ein Hahn kräht, meldet Schlimmes. Schnell den Hals abdrehen oder, damit der Handelsbetrieb des Dorfes nicht leide, schleunigst bis an den Kopf in die Erde graben. J a nicht in der Nähe der Henne von ihren Eiern reden, sonst hört sie auf zu sitzen. Nötigenfalls muss man Steine oder Früchte sagen, wenn die Eier gemeint sind. Ein auf dem Boden zerbrochenes Ei ist sogleich mit Erde zu beschütten, ehe die Hennen es merken und die Lust verlieren, weiter zu legen. Der Hunde wegen ist es zu tun, weil die das Dotter auflecken und sich zu Eierdieben ausbilden könnten. Zu vermeiden ist, die Anzahl der Haustiere und den erhofften Zuwachs zu nennen, sonst kommt Missgeschick über den Bestand. Verkauft man welche, so sind etliche Haare oder Federn abzutrennen und dorthin zu legen, wo die Tiere sich gewöhnlich aufhielten. Den Schafen, Ziegen, Schweinen, und, wo sie vorhanden ist, auch der Jagdmeute, ferner Hühnern und Enten ist der Tod ihres Besitzers anzuzeigen. Sie sind leicht zu schlagen, hin und her zu treiben, in anderen Gewahrsam oder, noch besser, einige Zeit an einen anderen Ort zu bringen, namentlich zur Zeit der Beerdigung und der Klagefeste. Sonst verkümmern und sterben sie. Dieser Brauch scheint aber abzunehmen. Kleinere Tiere, besonders Hatten und Mäuse, die über Wegkreuzungen, namentlich über Gerichts- und Schwurplätze laufen, fallen sogleich tot hin. Wer bei einem wichtigen Gange an solcher Stelle ein verendetes Tier erblickt, verschränkt die Hände im Nacken, dreht sich dreimal um sich selber und läuft ohne Aufenthalt heim. An dem Tage wird ihm nichts glücken. Hat er einen Palavergang, so schickt er Geschenke und bittet um Aufschub. Ferner gilt als üble Vorbedeutung, wenn jemand beim Ausgehen an der Tür stolpert, ein frisches Spinnweb -zerreisst, wenn ihm eine Eidechse oder Schlange über den Weg läuft, wenn er einen frisch geknickten Grasbüschel in den Pfad hängend, ein Stück dürres Holz oder ein Schlangenhemd darauf liegend erblickt, wenn er den lärmenden Ruf des Francolins zur Linken hört oder zuerst einer Frau begegnet, die eine Last auf dem Kopfe trägt. Besonders sind natürlich Anzeichen zu beachten, die mit dem Tschlna Zusammenhängen. Dagegen darf er des guten Ausganges seines Vorhabens sicher sein, wenn er, während der Tau noch liegt, Perlhühner aufjagt, längs des Weges laufen sieht oder locken hört, auf dem Pfade einen grünen Zweig bemerkt, und wenn er den ersten Morgengruss einem den gefüllten Wasserkrug tragenden Mädchen bietet. Karawanen, die Handelsgüter befördern, halten und wählen andere Wege, falls sie im Walde vor sich einen dürren Ast niederbrechen sehen oder hören. Das ist ein Zeichen, dass der nächste Erdherr Schwierigkeiten machen wird. Als gutes Zeichen gilt, wenn das Aststück hinter den Trägern fällt. Wer in der Nacht vor der Abreise von dem träumt, was ihn beschäftigt, verschiebt den Aufbruch um einen Tag. Beim Aussetzen zum Handelszuge, sei es zu Land oder zu Wasser, denkt er möglichst wenig an das, was er erreichen will. Auch kehrt er dreimal in geschäftiger Eile um, nachdem er je eine etwas längere Strecke zurückgelegt hat, und tut, als hätte er Vergessenes zu ordnen. Dann kann’s ihm nicht fehlen. Bei einem besonders gefährlichen Unternehmen, manchmal auch, wenn er bemalt und geputzt in den Krieg zieht und besondere feindliche Gewalten fürchtet, nimmt er zeitweilig einen anderen, ihm vom Ngänga vorgeschlagenen Namen an. Der Krieger, der zum Kampfe aussetzt, rührt dreimal Erde und wirft sie hinter sich; mancher kratzt nur mit dem Fusse. E r darf nur vorwärts gehen, niemals rückwärts schauen, unter keinem Dache schlafen, kein Weib und keinen Rum berühren, sonst nützen ihm alle Zauberkräfte nichts. Waffen und Ladungen für die Gewehre werden unter solchen Umständen niemals von Hand zu Hand gegeben, sondern erst auf die Erde gelegt und von dort weggenommen. Die Habseligkeiten eines auf der Reise umgekommenen Gefährten nimmt man weder in Gebrauch noch vertauscht man sie an andere. Es bringt unfehlbar Unglück. Is t kein Verwandter des Toten zugegen, so soll man alles unberührt liegen lassen. Das gebietet auch die Vorsicht, weil später die Erben Ansprüche erheben könnten. Wer für Tote von seinen eigenen gebrauchten Sachen beisteuert, stirbt, desgleichen, wer beim Begraben von seiner Habe in die Grube fallen lässt. Eine Familie, in der jemand erkrankt ist, darf nichts verleihen oder verschenken. Menschen sterben nicht, während die Flut einkommt, sondern nur während die Ebbe ausläuft. Wer die Hütte verlässt, also durch die Fenstertür steigt, wer auf erhöhter Lagerstatt schläft, trage Sorge, dass immer das rechte Bein oder, wie es in Loängo heisst, das Mannbein — külu mbäkala — zuerst den Boden berühre. Ein Topf mit Essen, der über dem Feuer umgefallen ist, darf von der Frau nicht länger zum Kochen benützt werden. Ein Zaubermeister
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