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Anders ist es mit den Bantöma. Ihnen kann nichts geschehen, denn sie sind nicht verantwortlich für den Erfolg, weil sie, wenigstens an geweihter Stätte, nicht zaubern, sondern nur ihres Amtes walten. Unter dem Drucke schwerer Heimsuchungen erstarkt im Volke wieder der Glaube, dass es die Gottheit sei, die die Fruchtbarkeit der Erde regele, indem sie den Regen sende oder vorenthalte. Sie wird darum angerufen. Zu einer vereinbarten Zeit verlassen Männer, Weiber, Kinder, in alten Zeiten sollen es nur Freie gewesen sein, vor Tagesgrauen die Dörfer, in feierlichem Zuge auf den schmalen Pfaden einzeln hintereinander schreitend. Schwatzen, lachen, rauchen ist verpönt. Niemand darf während der vorhergehenden vierundzwanzig Stunden beim Weibe gewesen sein, niemand Rum und seit Sonnenuntergang auch nicht Speise genossen haben. Wo noch die strengen Formen gelten, nur in einheimische Bastzeuge gekleidet, kurze Holztrommeln und Elfenbeinhörner mit sich führend, wallfahren die Leute stumm und gemessenen Schrittes von allen Seiten nach der geweihten Stätte. Daselbst ist schon vorher ein geräumiger Platz vor der Hütte von Gras und Buschwerk gesäubert worden. Die Ankommenden stellen sich an drei Seiten eines Viereckes auf, so dass die letzte Seite nach der Hütte zu unbesetzt bleibt; die Trommler und Hömerbläser ordnen sich innerhalb des umschlossenen Raumes. Schweigend wird gewartet, bis die Sonne aufgeht, dann beginnen alle Anwesenden beim Schalle der Instrumente ihre Bitten um Regen vorzutragen, wobei Rezitativ und Chor in beliebiger Weise abwechseln. Man scheint es für besonders wichtig zu halten, recht laut zu flehen, gewisser- massen dynamisch auf die Gottheit einzuwirken, — wie unter uns beim Beten noch Glocken angeschlagen, Kanonen gelöst werden, bei drohendem Gewitter geläutet wird. Auch rauft man das Haar, schlägt die Brust, bewegt leise wiegend den Körper, ohne den Platz zu wechseln, klatscht in die Hände und erhebt die Arme gen Himmel. Der Ntöma wartet seines Amtes in der Hütte, die Tschlndi schwingend. Es geschehen keine Zeichen, die etwa in dem einen oder dem anderen Sinne gedeutet werden könnten, es dringt weder ein ungewöhnliches Geräusch1 aus der Hütte, noch quillt Rauch hervor, noch beben Dach und Wände. So geht es ununterbrochen fort, bis die Sonne versinkt oder bis die Leute, die weder essen noch trinken dürfen, schier erschöpft sind. Ist die Not überaus gross, so lässt man es nicht bei einem Bittgänge bewenden. In der furchtbaren Leidenszeit der siebziger Jahre wurden derartige Wallfahrten von den verzweifelnden Eingeborenen in gross* artiger Weise veranstaltet. Manche Versammlungen mögen viele Tausende gezählt haben. Mangövo Mpängu, der Hüter der Königsgräber, bestätigte, dass eines Tages der Südhang des breit hingelagerten Hügels von Lubü vollständig mit Menschen bedeckt gewesen sei. Als am Nachmittage Wolken aufstiegeü und ein Platzregen sich über das ausgedörrte Land ergoss, habe sich ein Schauspiel sondergleichen entwickelt. Unter ungeheurem Jubel, wovon mir auch die ziemlich entfernt an der Loängo- hai sitzenden weissen Händler erzählten, sei die Menschenmasse wie wahnsinnig vor Preude auseinandergelaufen. Tritt keine Änderung in den schlimmen Zuständen ein, so hat das Yolk eben nichts Besseres verdient, und der Zorn Nsambis lastet deswegen so schwer auf dem Lande, weil zu oft das Tsclitna verletzt worden ist. Wehe dann denen, die ein Verdacht treffen sollte, die von früher her als Sünder bekannt sind. Nicht nur sie, sondern auch die ihnen Nahestehenden schweben in Gefahr, der Bache der ergrimmten Menge zu verfallen, Hab und Gut und auch das Leben zu verlieren. Anders und verwickelter sind die Gebräuche, wenn Hilfe Heischende oder Bussfertige der geweihten Stätte nahen. Sowohl Besorgnis um das eigene Wohlergehen als auch äusserer Zwang treibt sie. Sei es, dass sie irgendwie unrein für die Erde geworden sind; sei es, dass sie etwas verschuldet zu haben glauben, weil sie an hartnäckiger Krankheit leiden, von allerlei unerklärlichen Unglücksfällen betroffen wurden, und schliesslich zur Abwehr noch schlimmereVFolgen, zur Abhilfe der bereits .eingetretenen ihre Fetische und die Künste der Zauberer für nicht ausreichend halten. Sei es, dass sie gegen das Tschlna gefehlt haben und um des allgemeinen Besten willen genötigt sind, ihr Vergehen zu beichten und zu sühnen. Hie Bittenden suchen die geweihte Stätte lediglich in eigener Angelegenheit auf und verhandeln darüber mit dem Ntöma. Ebenso mannigfaltig wie das, was sie beunruhigen mag, scheint das zu sein, was er mit ihnen anstellt, um sie zu entlasten. Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen. Sie müssen sich durch Fasten und anderes Verhalten vorbereiten, wo nötig befunden auch zuvor das Gras entfernen, einen breiten Weg und Stecken nebst neuen Fransenschnüren zum Schmücken des Platzes herrichten. Sie haben Bum oder Palmwein, wovon eine Kleinigkeit der Erde geopfert wird, und neue Matten mitzubringen, die vor der Eingangsseite der Hütte ausgebreitet werden. Darauf stehen oder knieen sie. Manchmal wird ihnen ein gefülltes Wassergefäss auf den Kopf gesetzt und beobachtet, oh bei gewissen Bewegungen das Wasser vorn, hinten oder seitwärts überfliesst, während der Ntöma altertümliche Eisengeräte zusammenschlägt, auch ins Wasser taucht oder abgekratzten Bost hineinfallen lässt. Mit den Eisen weiter hantierend, läuft und tanzt er um die Leute, führt Kapriolen aus, bläst sie an, streicht sie|idnalt ihnen rote, gelbe, weisse Linien, Tupfen, Kreise auf den Körper, erklärt schliesslich, dass ihnen nun geholfen sei, und schickt sie mit Batschlägen für ihr künftiges Verhalten heim.


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