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ordnen, zurückzuführen. Der Ntöma, wie er kurz bezeichnet wird, zur Königszeit der Wächter des heiligen Feuers, bezieht keinen festen Gehalt, sondern wird für seine Amtshandlungen durch die Gaben der Hilfe Heischenden entschädigt. Legt der Ntöma sein Amt nieder, stirbt er, so ernennt der Erdherr oder wählen die Bewohner der Landschaft einen anderen, falls man sich überhaupt dazu entschliesst. Denn es ist immerhin bedeutsam, dass in vielen Gauen seit Menschengedenken Bantöma der alten Schule nicht mehr walten, obschon die geweihte Stätte noch notdürftig in Ordnung gehalten, oder wenigstens die Stelle, wo sie sich einst befand, noch als etwas Besonderes betrachtet wird. Die Würde des Erdpriesters konnte jeder Freie erlangen. Doch durfte er niemals Menschenblut vergossen, niemals gegen das Erdrecht gefehlt haben. Er musste überhaupt unbescholten, gesund und fehlerlos an seinem Leibe sein. Aus vielen Zeichen und Angaben ist zu schliessen, dass in der Königszeit die Bantöma künftige Ersatzmänner unter geheimnisvollen Gebräuchen nicht nur in Kultushandlungen, sondern auch in der Kunst der Metallbearbeitung unterwiesen, im Schmelzen, Giessen, Schmieden, Treiben, Ziselieren des Eisens, des Kupfers und seiner Legierungen, dass sie über? haupt stets geschulte Schmiede und Metallarbeiter -— mfüsi, plur. ba- fiisi|§-, etwa Königs- oder Reichsschmiede waren. Sie benutzten zwar nicht das heilige Feuer, hatten jedoch ihre Werkschuppen nahe bei der geweihten Stätte. Diese Schmieden wurden ebenfalls geschlossen, solange die Landestrauer um einen gestorbenen Ma Loängo währte, und finden sich jetzt überhaupt kaum noch an solchen Plätzen. Denn alten Nachrichten zufolge verfiel die Metallkunst schon bald nach Ankunft der Europäer. Ihre früheren Erzeugnisse werden aber im Lande noch sehr hoch bewertet und den eingeführten vorgezogen. So ist es recht bezeichnend, dass man einen Ntöma auch Ngänga ntäli, Meister des Eisens — butäli das Eisen — nennen hört. Aus zwiefachem Grunde. Ein geschulter Ntöma schmiedet ab und zu noch ein altmodisches Zeptermesser in Eisen und Kupfer, oder giesst über verlorene Form und ziseliert dann figurenreiche Kupferringe für Paare, die die Lemba-Ehe eingehen wollen. Sodann bedient er sich bei mancherlei Amtshandlungen und namentlich bei Sühnegebräuchen an geweihter Stätte altertümlicher Eisengeräte. Von Steingeräten weiss man in Loängo nichts. Eine Amtstracht und Amtswohnung hat der Erdpriester nicht. Er lebt bei den Seinen im Dorfe und kommt in Tagen, vielleicht in Wochen nicht an den ihm an vertrauten Ort. Seine Verrichtungen umfassen die Erhaltung und Säuberung des Bauwerkes nebst Umgebung, das Niederlegen der Gaben am Opferplatze, das Übermitteln der Bitten.und Wünsche bei veranstalteten Massenversammlungen in Zeiten allgemeiner Not, bei der Beichte von Bussfertigen und zu Entsühnenden, bei der Ansiedlung von Zugewanderten, die auf neuer Erde ihr Glück suchen. Niemand ausser ihm darf das Bauwerk betreten. Beim Nahen hat er sich zu räuspern, dreimal dreifach die Hände zu klappen und sich zu verneigen. Amtshandlungen darf er nur vornehmen zwischen Aufgang und Niedergang der Sonne und nachdem er seit dem Abend gefastet und sich des Weibes enthalten hat. Schliesslich soll er das Innere in alter einheimischer Tracht, also in Baststoffe gekleidet betreten. Streng nach diesen Vorschriften soll aber nur noch in Lubü verfahren werden. Die Amtshandlungen, die der Ntöma jetzt noch zu erfüllen hat, sind einfacher Art. Er trägt die ihm anvertrauten Anliegen vor. Dies tut er, indem er in die Hütte tritt, die Tür hinter sich schliesst und bei dem Ertönen einer langsam geschwungenen, eisernen Handschelle die Bitte der Aussenstehenden dreimal leise wiederholt. Diese Handglocke tschlndi, plur. blndi — muss, wie überhaupt jedes seiner Geräte, von einheimischer Arbeit sein. Eine Antwort empfängt er nicht. Es stellt sich im Laufe der Zeit heraus, ob die vorgetragenen Wünsche günstig aufgenommen worden sind oder nicht. Die Menschen erscheinen an der geweihten Stätte entweder freiwillig oder gezwungen als Bittende oder als Büssende. Die Bittenden mögen Nsämbi durch Bünssi um alles anflehen: die Hungernden um Nahrung, die Schmachtenden um Regen, die Kranken um Gesundheit, die Frauen um Kinder, die Fischer und Jäger um Beute. Die Bittgänge einzelner sind indessen ziemlich ausser Gebrauch geraten, da man das nämliche mit Fetischen billiger und bequemer zu erreichen hofft. Bei einem allgemeinen Notstand erinnert sich das Volk freilich noch des vermittelnden göttlichen Helfers, wie sich ja auch bei uns in schweren Zeiten die Kirchen füllen. Aber niemals geht man zur Stätte, um bei kriegerischen Verwicklungen den Sieg zu erflehen. Dafür hat man Fetische. Auch das Regenmachen wird an ehrwürdiger, geweihter Stätte nicht betrieben. Der Ntöma gibt sich wenigstens dort nicht damit ab. Das schliesst nicht aus, dass er anderwärts Gläubigen gegenüber sich dieser Kunst rühmt, und sie ausübt. Doch versicherten Bantöma, und zwar mit gutem Grunde, das Herbeiziehen von befruchtenden Niederschlägen gehöre in ein ganz anderes Fach. Gemacht wird Regen in Loängo überhaupt nicht, vielmehr der Zug der Wolken in bedürftige Landschaften gelenkt. Leute, die das zu verstehen vorgeben, man könnte sie recht bezeichnend Wolkenschieber nennen, tauchen zuzeiten der Dürre auf und ziehen durch das Land. Doch werden ihnen ihre Künste manchmal recht übel vergolten. In schlimmen Zeiten ist es nicht ratsam, für das Volk, erfolglos zu zaubern.


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