bezeichnend für den Wunderglauben der Bafiöti und für das Treiben gewisser Fetischmeister waren. Doch der merkwürdige Rundbau wurde dadurch nicht erklärt. In Mbüku verkehrten allerdings Leute aus dem Hinterlande, von welchen eine starke Karawane etliche Tage neben uns lagerte; wo aber sollten die ein Vorbild gesehen haben? Die nächsten Rundhütten finden sich am Kamerunberge bei einem zweifellos eingewanderten Volksstamme und sollen ferner weit landein von der Kamerunmündung an einem grossen Wasser Vorkommen. Vielleicht ist ein Aussichts- oder Lusthäuschen nachgeahmt worden, das einst ein Sklavenhändler an der Küste besass, oder ein Bild, das in die Hände eines findigen Eingeborenen geriet. Vielleicht haben die häufigen pilzförmigen Erdbauten von Termiten die erste Anregung gegeben. Alle die genannten und andere ehrwürdige Stätten sind schlicht und ohne Beiwerk. Man schützt lediglich Dach und Wände gegen Übergriffe der Vegetation. Zur Zeit der Grasbrände wird ringsum ein grösserer Platz gesäubert, damit kein Lauf- oder Flugfeuer den Ort schädige. Geweihte Tiere werden nicht gehalten, Blutopfer niemals dargebracht. Niemand darf am Orte ein leibliches Bedürfnis befriedigen, etwas zu sich nehmen oder von sich geben, auch nicht in der Nähe jagen. Den Bauwerken benachbart liegen in der Regel die von Europäern Tierschädelfetische genannten Knochenhaufen. Neben dem Eingänge mancher, durchaus nicht aller Hütten, ragt aus der Erde ein umgekehrtes Antilopenhorn oder ein Blechtrichter, ein unbrauchbar gewordener Flintenlauf. Diese Geräte empfangen als Opfergabe für die Erde ein wenig von dem Rum oder Palmwein, den Bittende oder Büssende als Zahlung für den Amtierenden bringen, wie Grossleute irgendwo vor dem Trinken ein wenig Schnaps zur Erde sprudeln. Solche Zutaten gelten aber schon als Vorläufer des in alle Verhältnisse eindringenden Fetischismus, noch mehr die bereits erwähnten Gewächse. Denn diese Pflanzen sind durchaus nicht der Erde geheiligt. Sie sind eine Quelle von Nebeneinkünften, ebenso wie die an gleichgültigen Plätzen gepflegten, gelten aber vermutlich ihres Standortes halber für wunderkräftiger. Falls Haustiere, namentlich die leckeren Ziegen, sie befressen, so sollen diese, nach einigen Angaben, sogleich vom Hüter des Ortes getötet werden; sie sind ihm verfallen. Andere bestreiten das und behaupten, es dürfe den Tieren nichts geschehen; denn es sei Sache des Mannes, seine wertvollen Pflanzen einzuhegen, wie das allerwärts geschehe. Beide Angaben mögen richtig sein. Wo der Angestellte es durchsetzen kann, wird er die Gelegenheit, sich umsonst ein Fleischgericht zu verschaffen, schwerlich versäumen. Wie dieser Zauberbrauch, so verrät auch die Tatsache das Überwuchern des Fetischismus, dass man ab und zu unter dem Yordache der Hütte einen • wirklichen Fetisch, einen kleinen Privatfetisch erblickt. Vielleicht ist er vom Angestellten für sich selbst oder für einen Bekannten neu angefertigt, vielleicht ist er verstohlen oder mit erkaufter Erlaubnis vom Besitzer für einige Zeit dahin gebracht worden, um seine Kraft zu verstärken. Bald wird auch die letzte der ehrwürdigen Stätten den Zauberkünsten verfallen sein. Und dann wird es nicht mehr lange dauern bis Bünssi oder Mkissi nssi ganz und gar zu einem gemeinen, greifbar dargestellten Fetisch geworden, bis selbst im Königsgau die Erinnerung an seine ursprüngliche Bedeutung gänzlich geschwunden ist. Noch ist der Glaube gäng und gäbe, und wird durch die Erfahrung gestützt, dass Bünssi und mit ihm die Lebenskraft oder Fruchtbarkeit aus irgendwelchen Gründen ein Gebiet längere oder kürzere Zeit verlasse. Dann bleiben die Kegen aus, Hungersnot und Trübsal kommen über die Bewohner. Die stärksten Fetische vermögen nichts dagegen. Es muss etwas ganz Schlechtes geschehen, wahrscheinlich das Tschlna verletzt worden sein; oder Neuerungen, ins Land gekommene Fremdlinge wirken störend, oder eine Fürstenleiche harrt noch der Beerdigung. Auch aus älterer Zeit werden dergleichen Vorkommnisse erzählt. Als Fürstin Nsoämi mit ihren Kriegern den Nümbi überschritten hatte (Seite 182), kam das Unglück über Tsehilünga. Viele Menschen gingen elend zugrunde, während andere in benachbarte Gebiete flüchteten. Ebenso soll es anderen Gauen ergangen sein, deren Staatsfeuer erlöschen mussten, weil der Ma Loängo einen Bann über sie verhängt hatte. Auch ereignet sich, dass der Hüter der Stätte merkt und verkündet, es bereite sich etwas v or, und dann die Leute aufruft und zu guten Taten ermuntert, um das Unheil abzuwehren. Wie er das merkt, macht niemand Kopfzerbrechen. Es ist sein Amt, er muss es wissen. Jedenfalls steigt ihm Bünssi nicht in den Kopf, was auch, wenn er es wirklich so sagte, höchstens als ein bildlicher Ausdruck zu nehmen wäre. Aber keiner der Berufenen hat sich dessen mir gegenüber gerühmt. Der Gedanke liegt ihnen ebenso fern wie der, dass Nsämbi selbst in sie hinein- fabren könnte. •" Der Hüter der geweihten Stätte, der alle Amtshandlungen vornimmt, ist ein Mann, den wir, um ihn vom gewöhnlichen Zaubermann, vom Fetischmeister, vom Ngänga, plur. Bangänga, zu trennen, Priester odei Erdpriester nennen wollen. Wo er noch gilt, ist sein Titel Ntöma nssi, eigentlich wohl Muntoma mu nssi, plur. Bantöma ha nssi. Die Bezeichnung wird abzuleiten sein von kutöma, sorgsam verwahren, behüten, Geziemendes tun und darüber wachen, dass auch andere danach handeln, möglicherweise ist sie auch auf kutüma, befehlen, verwalten,
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