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Sie alle müssten sorgsam in ihren Behausungen verborgen gehalten werden, weil Sonne und Mond sie nicht bescheinen, Begen und Wind sie nicht treffen, kein Auge ausser dem ihres Meisters sie erblicken dürfte, sonst verlören sie sogleich ihre Kraft, und es würden sich wer weiss was für schlimme Dinge ereignen. Jeder dieser Fetische beschütze sein Gebiet vor Übel und besorge den Begen. Als einer der vornehmsten dieser Begenspender gilt ein Fetisch im Dorfe Lusinda, in der zu Ngöyo gehörenden Küstenlandschaft Muända. Als Orakel geniesst er ein noch grösseres, weit über seine engere Heimat hinaus reichendes Ansehen. Dieser Fetisch ist wohl mit Bedacht Bünssi benannt worden. Freilich heisst dort Bünssi und Bünsi auch der Südwestwind, der manchmal leichte Niederschläge bringt. Aber die Eingeborenen wissen recht gut, dass die schweren befruchtenden Begen mit den Gewittern kommen, die nicht mit dem Westwind, sondern von Osten nach Westen, vom Lande zum Meere ziehen. Dann hat der Bünssi nebst anderen Fetischen seine Wohnung gewiss nicht zufällig nahe hei der dem echten Bünssi geweihten Stätte. Aber orakelt wird nicht dort, sondern in einem am Dorfrande liegenden Bauwerke. Und der Mann, der mit ihm arbeitet, Üer Dorfherr Ma Slnda selbst, ist keineswegs zugleich auch der Priester des echten Bünssi. E r betreibt, obgleich gewiss nicht ohne Mitwirken des oder der Genossen, das Orakeln als einen gesonderten Beruf und legt seinem Fetisch Bünssi, der eine gute Quelle von Einkünften bildet, natürlich einen grösseren Wert bei als der mit demselben Namen bezeichneten geweihten Stätte, woran die ganze Landschaft Anrechte hat. Diese Stätte ist durchaus nicht vernachlässigt. Denn trotz all der eingerissenen Verwirrung wendet sich das Volk in Zeiten der Not nicht an den Fetisch und das Orakel Bünssi, sondern an den echten Bünssi oder richtiger an seinen mit diesem Namen bezeichneten Verehrungsoit. Daselbst haben auch Übeltäter Busse zu tun, die Beinigung von ihrer Schuld zu erstreben. Ähnlich dürfte es sich mit allen anderen, mit geweihten Stätten, vergesellschafteten Fetisch- und Orakelplätzen verhalten, die einstmals ebenso berühmt oder noch berühmter waren als der des Bünssi von Lusinda. Vielleicht überflügeln sie ihn wieder einmal, falls nicht neue entstehen, die es den alten zuvortun und manche vielleicht gänzlich ausser Kraft setzen. Dergleichen ist schon des öfteren geschehen, worüber im vierten Kapitel über den Fetischismus zu berichten sein wird. Ebenso wird an anderer Stelle von gewissen, meist fremden Seelen oder Geistern zu erzählen sein, die, an bestimmten Orten hausend, zwar nicht verehrt, aber gefürchtet werden. Sie wären noch am ersten mit dem alten Bünssi zu verwechseln, denn sie sind unsichtbar, wenigstens für Laien, sind aber bezaubert, festgebannt worden. Sie sind in das Heer vieldeutiger Wesen zu verweisen, wie sie auch unsere Geister- und Gespensterwelt bevölkern. Jene Fetische sind nichts Besseres als Schmarotzer an geweihten Stätten, Eigentum einzelner oder von Familien und Genossenschaften, und haben wie diese ihre Schicksale. Sie sind vergängliche Grössen. Bünssi bleibt. E r gehört niemand, er dient niemand, und niemand hat Gewalt über ihn. Die ihm geweihte alte und ehrwürdige Stätte steht in der Hut der ganzen Erdschaft und ist für alle Zugehörigen ein Gegenstand der Ehrfurcht, was man von den wetteifernden Fetischen nicht behaupten kann. Auch läuft niemand etwa im Drange seiner Not von einem Bünssi zum anderen, wie er von einem Fetisch zum anderen läuft. Es hat sich, wie in der Auffassung von den Beziehungen Nsämbis zu seinen Geschöpfen, der Glaube erhalten oder ausgebildet, dass auch Bünssi sich gelegentlich um den einzelnen kümmere, der bitten oder büssen kommt, weil er sich bedrückt fühlt, leidet und dieses irgendwie mit einem Verstosse gegen das grosse Tschlna verbindet. Da wird er gleichsam als ein übernatürlicher Richter betrachtet, der gewährt oder versagt, der verzeiht oder straft. Sein Wille wird jedoch ebensowenig wie Nsämbis Wille durch Menschenmund verkündet, sondern erst im Laufe der Zeit erkannt, je nachdem gute oder schlimme Folgen eintreten. Da die Zustände überaus verworren und in rascher Änderung, wenn nicht Auflösung begriffen sind, so ist es nicht zu verwundern, dass die Bedeutung, die Bünssi einst beigelegt wurde, sehr geschwunden ist und damit im allgemeinen auch die ihm gezollte Yerehrung. An den ehrwürdigen Plätzen, wo vor Menschenaltern das heilige Feuer des Ma Loängo wirklich gebrannt h a t, wird der Gaubewohner selten weilen, ohne einen Fuss zurückzusetzen, das Knie leicht zu beugen, sowie die Hand an die Stirn zu legen, und durch diesen anmutigen Gruss seine Ehrfurcht zu beweisen. Auch dem Europäer wird es hoch angerechnet, wenn er an solcher Stelle die Hängematte verlässt und einige Schritte geht. Dem, der es versäumt, die Empfindungen der Leute zu achten, kann sogar Unliebsames widerfahren. Mancher Europäer ist gezwungen worden, die Hängematte zu verlassen oder umzukehren und einen anderen Weg einzuschlagen. Wie erginge es wohl einem Eingeborenen' von Loängo, der unsere Gotteshäuser unehrerbietig beträte? Und was kann unter uns einem nicht unterrichteten Europäer geschehen, der eine feierliche Prozession nicht beachtet? An den neuen Plätzen dagegen, wo niemals das Staatsfeuer gebrannt hat, kümmern sich die Leute kaum um Ehrfurchtsbezeigungen. Denn diese Stellen ohne Überlieferung sind ebensowenig über allen Zweifel erhaben wie die, wo sich Fetischmeister eingenistet haben. Gerade an


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