einwärts bei freundlichen, Schneide auswärts bei feindlichen Absichten seiner Partei. Die Häuptlinge tragen ihre Würdenzeichen: die einfachen oder geschmückten Stäbe, die fein geknoteten beutelförmigen, oft mit Leopardenkrallen besetzten Kappen, je nach Stellung und Vermögen auch eben solche * aber durchbrochen gearbeitete betroddelte Schulterkragen. Ihre Beamten halten vielerlei Ehrengeräte, und mindestens ein Sprecher des Höchsten im Range oder des Einberufers führt ein Tschimpäpa. So harren die Grossen ernst und schweigend mit ihrem Volke. Ringsum halten sich in angemessener Entfernung die Zuschauer. Die Tagung wird in der Regel mit Musik eröifnet. Vier oder acht Bläser treten mit ihren Elfenbeiühörnern in das Viereck, knieen oder hocken vor dem höchsten Häuptling nieder und begrüssen ihn mit einem hallenden Tonsatz, wenden sich dann zum nächsten und so fort, bis der Umzug vollendet ist. Nach dieser Einleitung erhebt sich der Spreoher des Obersten oder des Häuptlings, der das Palaver bestellt hat, schreitet mit dem Tschimpäpa, das leicht im gebogenen Arme lehnt, gemessen in die Mitte des Viereckes und ruft, sich nach allen Seiten wendend, die Versammelten dreimal a n ; darauf geht er Reihe um zu jeder Partei, um sie zu begrüssen. E r lässt sich auf ein Knie nieder, stösst das Tschimpäpa mit dem Griffe dreimal langsam auf die Erde und legt es mit dem oberen Ende gegen die Gruppe nieder. In Pausen dreimal feierlioh je doppelt die Hände klappend, was ihm die Betreffenden getreulich nachmachen, bewillkommt er sie, wobei sie die letzten Worte von Sätzen oder grössere Satzteile gemeinsam mit ihm sprechen. Zum Schluss wieder das feierliche Händeklappen. So geschieht jeder Gruppe. Sind es ihrer viele, alsdann gehen schon über diesen einleitenden Bräuchen Stunden hin, zumal wenn mehrere Grossleute gleichen Ranges es für angemessen halten, auch ihre Sprecher das Nämliche tun zu lassen. Und doch genügen diese Eörmlichkeiten nicht, falls es sich etwa um Krieg oder Erieden, um schwere persönliche Anklagen handelt, weil die Gemüter gar zu sehr erhitzt werden könnten. Bei solchen Befürchtungen tritt der Sprecher, der begrüsst h a t, oder ein Nachfolger, wiederum in die Mitte und hält, mit dem Rücken nach seiner P a rtei, eine eindringliche Rede, Worte und Gebärden auch nach den Eianken gleichmässig verteilend. E r ermahnt alle, reinen Herzens, mit gutem Gewissen zu beraten, ihre Sache zu vertreten, sich an die Wahrheit und nur an die Wahrheit zu halten, kein böses Wort zu sagen, Palaverrecht, freies Geleit und was sonst noch zu achten. Dabei verfällt er öfters in den Redegesang, den die Tagenden unterstützen. Alsdann einen kurzen feierlichen Reigen ausführend, begibt er sich im Tanzschritt abermals von Partei zu Partei und bindet sie förmlich zum Erieden. E r tritt dicht vor jeden führenden Häuptling und hält dem Sitzenden in ausdrucksvoller Stellung das Tschimpäpa wagrecht über den Kopf, während der Angeredete, Beine rechte Hand ihm an den Knöchel des vorgeschobenen rechten Beines legend und ihm ins Auge schauend, die Eormeln mit- oder nachspricht. Der Mankfika zieht sein Prunkmesser aus der Erde und nimmt es in den Arm oder legt es flach auf den Boden. Ist solchergestalt jede Gruppe daran gewesen, so vollführt der Sprecher wiederum seinen Reigen, hält in der Mitte des Viereckes an, schwingt das Tschimpäpa grüssend nach allen Seiten und begibt sich im Tanzschritt auf seinen Platz zurück. Alles das geschieht unter achtungsvollem Verhalten der Menge, die aufmerksam den Vorgängen folgt. Man legt grossen Wert darauf, dass der Sprecher fesselnd und eindringlich rede und seine Worte mit ausdrucksvollen Gebärden begleite, dass er alle Bräuche und Eörmlichkeiten vollkommen beherrsche und geziemend zu erfüllen verstehe. Nun endlich ist das Parlament eröffnet. Die wirklichen Verhandlungen beginnen oder werden auf den nächsten Tag verschoben, der grösseren Feierlichkeit wegen oder wegen Ermüdung der Teilnehmer. Eine lange Tagung, vielleicht auf sonnigem Platze, strengt an. Hs ist nämlich nicht üblich, während der Sitzung zu rauchen, zu trinken, zu essen oder seinen Platz zu verlassen, solange das Tschimpäpa im Viereck verwendet wird. Hingegen pflegt man verstohlen zu schnupfen sowie etliche Genussmittel zu kauen: Kolanuss, Liböka ( I I I 186, 188), Ingwer und dergleichen mehr. Das Tschimpäpa, das, je nach Art des Palavers, entweder in der Hand des leitenden Sprechers bleibt oder von Redner zu Redner, der stets in das Viereck tritt, wandert, zwingt als geheiligtes Wahrzeichen alle Anwesenden zum Gehorsam. Wer zur Gesamtheit redet, hält es in der Hand, wer. für oder gegen Parteien redet, legt es vor sich auf die Erde. Das ist insofern bedeutsam, als dadurch jeder störende Widerspruch, mit Ausnahme der Laute des Beifalles oder Missfallens, verhindert wird. Wer sich unparlamentarisch beträgt, wird gänzlich oder auf einen Tag von der Beratung ausgeschlossen oder mindestens zum Wassertrinken verurteilt, das ihn zur Vernunft bringen soll. E r hat zu den Weibern zu gehen, die Äm den Krug reichen, zu trinken und sich dann wieder als abgekühlt zu melden. Ein treffliches Mittel, auch Zivilisierten zu empfehlen. Während dieser Massregelung ruhen die Verhandlungen. Kommt es gar zum Tumult, der mit Worten nicht zu beschwichtigen ist, so fliegt das Tschimpäpa zur Erde. Sogleich haben alle aufzustehen und vollkommen ruhig zu verharren. W er sich dagegen auf lehnt, gar tätlich wird, verfällt hoher Busse, verwirkt Leib und Leben. Die Versammlung löst sich auf. Palaverplatz und Erde werden gesperrt. Über den oder die Sünder wird Gericht gehalten.
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