zu fassenden Beschlüsse seinen Wünschen nicht zuwider laufen. In Erd- schaften, wo Hörige an Zahl weit überwiegen, und das ist die Regel, zumal wo sie einhellig sind und die Erauen für sich haben, auch allerlei Geheimbündelei treiben, lenken sie die Angelegenheiten nachdrücklicher als die, die sich als Entscheidende gebärden. Die stolzen Erdsassen fügen sich ihren Erauen und Hörigen, tragen indessen, wie allerwärts, mit Würde den Yerhältnissen Rechnung. Die Geheimbündelei und Vereinsmeierei, nicht bloss Wilden eine Lust, spielt ihre Rolle auch in Loängo. Die zügellose Einbildungskraft und der derbe Witz der Leute gibt ihr rolkstümliche Gestalt. Die Ereude am Geheimnisvollen, am Gruseligmachen, das Bedürfnis nach Abwechslung im Einerlei des Lebens, nach Kurzweil, der Drang zum Zusammenschluss, zur Förderung gemeinsamer Ziele, auch blosser Nachahmungstrieb bindet die Gemüter aneinander. Es ist wie bei uns auch: Sänger, Turner, Schützen, Radler, Ballvereine mit und ohne Abzeichen, Fahnen, Reiseraufputz, Volksspiele, Haberer, Freimaurer, Jünglings vereine, Prozessionen, Wildmännle, Pelzmerten, Knecht Ruprecht, Fastnachtsmummereien und was sonst noch zu nennen wäre. So haben die Bafiöti allerlei Verbände mit und ohne Satzungen, Schwüre, Abzeichen und Maskeraden. Die Verbände entstehen neu oder bilden Altes fort. Sollten sie ausarten, wie manche Prophetenbewegungen und von Zauhermeistern begünstigte krankhafte Erregungen der Jugend, so erliegen sie über kurz oder lang dem allgemeinen Unwillen. Wir haben von keiner Brüderschaft erfahren, dass sie durch weite Gebiete einen grossen einheitlichen Einfluss ausübte, allgemeine politische oder soziale oder religiöse Erfolge erstrebte. Eine Ausnahme wäre allenfalls die Handelsgilde der Sinklmba (Seite 96), die aber der neueren Zeit und mehr den Gebieten jenseits des Kongo angehört. Sonst gibt es Spieler-, Erzähler-, Bänkelsängervereine. Händler, Wucherer, Fetischleute tun sich zusammen, um Preise zu halten, Schulden einzutreiben, Wunderkuren zu verrichten. Ehemänner verbinden sich gegen die Frauen und diese wieder gegen die Männer, Unfreie gegen die Herren. Eine Vereinigung bedingt die andere. Junggesellen kriechen in den Busch und kommen zurück wie unsere Kirmesburschen mit Maien; sie gründen primitive Aktiengesellschaften zur gegenseitigen Unterstützung, zum Heiraten, zu gemeinsamer Arbeit. Ab und zu erscheint ein Verkleideter mit kleinem Gefolge, verkündet allerlei Dinge, treibt Unfug und bringt Leben in die Dörfer. Was auch vorgenommen wird, Zauber ist immer dabei, manchmal auch Mummenschanz und Lärm, überhaupt zeitweilig auffälliges Gebaren. Man will Eindruck machen. Das verlangt schon die liebe Eitelkeit. Alles das ist recht fesselnd und gewiss der Erforschung wert, allein es ist doch ganz und gar allgemein menschlich. Aussergewöhnliches ist nicht darin zu finden. Das Wesen der Eingeborenen ist zu unbeständig, die Geschlossenheit der Erdschatten, Häuptlingsschaften, Familien ist zu gross, desgleichen der Widerstreit zwischen den Einheiten. Ob es zur Königszeit anders gewesen ist, erscheint fraglich. Etliche Verbände mit gelegentlichen Mummereien sollen sehr alt sein, haben aber zweifellos grosse Wandlungen erfahren und stimmen selbst in benachbarten Gebieten nicht überein, weder in Verkleidung noch in Gesichtsmasken. Was sie ursprünglich waren und bezweckten, falls darüber geredet werden könnte, weiss wahrscheinlich kein Mensch mehr genau. Noch weniger werden wir es austüfteln. So bleibt nur übrig und wird am lehrreichsten sein, Geheimbündler an passenden Stellen handelnd zu schildern und zu melden, was über sie zu erfahren war. J ||||j Äusserlich sind Freie und Unfreie kaum zu unterscheiden. Alle leben gemütlich beisammen. Das sicherste Kennzeichen des freien Herrn ist noch ein kleines, fein zubereitetes weiches Fe ll, das er als Feigenblatt auf seinem Schurze trägt. Das ihm abzureissen wäre eine so schwere Beleidigung wie anderswo das Zupfen des Bartes. Doch binden sich auch Halblinge und übermütige Emporkömmlinge gelegentlich ein Fell vor und trotzen der Missbilligung. Das Verhältnis zwischen Herrn und Hörigen beruht vielfach nicht bloss auf Recht und Gewohnheit, sondern auf wirklicher Zuneigung. Man liebt einander und hält sich die Treue, derartig, dass mancher Herr seine Leute höher schätzt als seine Blutsverwandten und künftigen Erben, ihnen auch mehr vertraut. Nicht selten schenkt er ihnen von Stund an oder für den Fall seines Todes die Freiheit. E r nimmt Feuer und Erde sowie Sonnen- und Mondenschein zum Zeugen, dass sie niemand als Erbe zufallen sollen. Diese umständlichere Form der Freigabe kommt indessen mehr und mehr ah. Manchmal erklärt der Herr bloss seinen Vertrautesten oder einige Lieblinge für frei und überlässt ihnen ihre Genossen. Über alles muss er jedoch mit eigenem Munde vor versammelter Erdschaft verfügen, auch besonders von seiner fahrenden Habe bei Lebzeiten aushändigen, was er seiner Gefolgschaft zuwenden will, oder er muss anordnen, dass sie ihn begraben soll, weil dann die Erbschaft überhaupt nicht strittig ist. Die derart beschickten Leute bleiben beim Herrn wie vordem. Wenn er gestorben ist, beerdigen sie ihn recht schön und versorgen seine Seele, denn das war sein höchster Wunsch. In anderer Weise werden Hörige selbständig, herrenlos, wenn ihr Herr oder ihre Herrin stirbt, ohne Verwandte der nächsten Grade: Brüder, Schwestern, Schwesterkinder zu hinterlassen. Hat der Verstorbene nicht schon bei Lebzeiten seine Hörigen bestimmten Personen zugewiesen, so gibt es vielleicht Erbberechtigte für seine fahrende Habe, aber nicht für seine Hörigen. Diese sind fortan herrenlos, obwohl darum noch nicht frei.
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