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künftigen Herrn hinan, zerreisst ihm das Gewand oder versetzt ihm einen Schlag oder zerbricht ihm in seiner Behausung ein Glas, einen Teller, eine Schüssel. Das bindet beide. Die nämlichen Handlungen wirken ohne Abrede ebenso bindend. Dabei geschehen überraschende Dinge für alle, den Hörigen ausgenommen, der sich, und damit auch alle seine Schulden und andere Verbindlichkeiten, einem neuen Herrn aufzwingt. Da fällt in der Hast der kritische Schlag übermässig derb aus, unnötig viel Kleidung wird abgerissen oder Geschirr zertrümmert. Der erkorene Herr, der nicht willig ist und des Hörigen Absicht rechtzeitig merkt, sucht diese zu vereiteln, indem er sich inmitten seines Gefolges birgt, verlässt sich nötigenfalls auf die Schnelligkeit seiner Beine. Manchmal läuft der Hörige besser. Ich habe gesehen, wie einer den davonrennenden Herrn einholte und dermassen ansprang, dass beide sich überkugelten. Hernach lachten sie und die Zuschauer ebenfalls. Die Tatsache war nicht mehr umzustossen. Ein Leibeigener, den wir nebst mehreren anderen von einem Europäer geerbt hatten, schlug, um sich zu verändern, wie unsere Dienstboten sagen würden, einen Erdherrn in unserem Gehöft mit einem Pfahl, dass er taumelte. Es kostete uns einiges, die Geschichte auszugleichen. Weniger den Schlag, der den Häuptling für eine Woche lähmte, hatten wir zu bezahlen, als den Täter, den wir, um keinen Präzedenzfall zu schaffen, nicht verlieren wollten, und den der Geschlagene nun von uns als seinen Menschen beanspruchte. Allerdings nicht gerade mit vollem Fug und Hecht, da wir als bätua ausserhalb des Erdrechtes standen. Ein Freier, der sich freiwillig in Hörigkeit geben will, vollzieht ebenfalls eine der beschriebenen Handlungen oder nimmt Feuer und Erde. Soll recht feierlich Treue versprochen werden, so schlachtet der Herr ein Huhn oder gar eine Ziege, mit deren Blut man sich betupft, bevor man sie verspeist. Der Spiess kann auch umgedreht werden: Man vermag einen Freien wider Willen in Hörigkeit zu bringen, indem man es listig einrichtet, dass er unversehens ein Geschirr zerbricht. Scherben binden. Freilich nicht etwa jemand, der berufsmässig als Koch oder Diener in einer Faktorei ungeschickt hantiert. Der hat einfach Teller oder Napf zerbrochen, oder, nach volkstümlicher Ausdrucksweise, getötet, umgebracht. Es gehört schon Ungewöhnliches dazu, einen Menschen unversehens in Hörigkeit zu bringen. Die Handlung muss unter dem Dache des Überlistenden, mindestens unter der Traufe der Behausung geschehen. Das haben sich europäische Händler zunutze gemacht, um gar zu zähe Bettler, zu zudringliche Häuptlinge los zu werden. Grossleute, überhaupt Leute, die etwas vorstellen wollen, setzen sich nämlich nicht auf einen blanken Sessel, sondern erwarten, dass ihnen erst ein Stück Zeug untergeschoben werde. Das ist der Brauch, und so empfangen auch sie Gäste. Eigentlich: je höher der Rang, desto dicker die Unterlage. Da hält es nicht schwer, ein flaches Geschirr einzuschmuggeln, das unter dem Niedersitzenden zerknackt. Nun ist die Not gross, denn der hohe Herr ist von Rechts wegen hörig geworden. E r verspricht alles, verpflichtet sich sogar, und das will viel heissen, seinen Nörgeleien und Betteleien zu entsagen, damit ja nichts bekannt werde. Der Weisse hat seinen Zweck erreicht; er schweigt und hat Ruhe. So pflegen denn vorsichtige Leute sich beim Weissen nicht zu setzen, ohne die Stöfifunterlage zu mustern, auch so nebenher zu befingern, bevor sie sich darauf niederlassen. "Wer mancherlei auf dem Kerbholz hat, und wer hätte das nicht, tut gut daran. Die Bafiöti lernen indessen von den Europäern und legen im Verkehr mit ihnen solchen Vorfällen nicht mehr die Wichtigkeit wie vormals bei. Aber unangenehm bleibt dergleichen doch und wäre es nur um des; Gespöttes willen. Übertritte von Hörigen finden übrigens nicht häufig statt. Selbst ein gestrenger Herr scheut sich, seine Leute hart anzufassen. Sie sind ja sein höchster Reichtum. J e grösser sein Anhang, seine Gefolgschaft, desto grösser ist sein Ansehen, seine Macht, nach innen wie nach aussen. Die sucht er sich zu erhalten, womöglich zu vermehren. Dem unbilligen Herrn könnten die Unzufriedenen ausrücken oder das Leben recht sauer machen. Es kommt vor, dass ein Unfreier reicher ist, über mehr Leute gebietet als sein eigener Herr. E r bewohnt mit seiner Gefolgschaft ein eigenes Dorf oder mehrere Dörfer und tritt gern, namentlich vor Eremden, als grösser Häuptling auf. Die Eifersucht anderer Machthaber behindert oder begünstigt ihn. Ist er ein kluger und kühner Mann, verschwägert mit starken Familien, gewandt im Verkehr mit Menschen; geschickt in Handel und Wandel, so fügt sich alles zu seinem Gewinn. Menschen aller Art gesellen sich zu ihm, auch Freie, die sich nach Belieben angliedern. Es gibt solche Gemeinschaften von Hörigen mit allerlei anhängendem Volk, welche eine nicht zu unterschätzende Macht vorstellen und mit Vorsicht behandelt sein wollen. Kaum anders als gewohnheits- mässig besteht das alte Verhältnis fort. Der Herr ist ihnen gegenüber zaghaft und fühlt sich abhängig von ihrem guten Willen. Eine Kraftprobe wagt er schwerlich anzustellen. Zwar kann ein Vorsteher solcher Gemeinschaft nicht Erdherr sein und hat nicht Sitz und Stimme bei allgemeinen Beratungen in Erdsachen. Aber er erscheint bei solchen Gelegenheiten mit seinen Leuten auf dem Platze als Gefolgschaft des Herrn und verleiht dessen Auftreten Glanz wie Gewicht. Überdies weiss er im voraus dafür zu wirken, dass die


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