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oder Personennamen: Matüti, Mamänya, Makäya. Die Rangbezeichnungen ehemaliger Höflinge und Würdenträger, wie Maböma, Mangövo, Mankäka, Mafüka, beziehen sich nicht auf Grundherrschaft, sondern auf das Amt und sollten eigentlich Muböma, Mungövo und so weiter lauten. Wo ich demnach Ma getrennt vor ein anderes Wort, vor einen Gebietsnamen setze, hat es feudale Bedeutung, meint etwa von, auf und zu, und bezeichnet einen Mfümu nssi. Nehmen wir Fürstin Madäya, das ist ihr Rufname, die Herrin vom Gebiete Löngo, so lautet ihr voller Titel: Muene Madäya Ma Löngo. Sie selbst nennt sich bei Botschaften Ma Löngo, und so tun auch andere, die von ihr im politischen Sinne sprechen. Im engeren Kreise sagen sie auch einfach Muene Madäya, wie in der Anrede, die wiederum ganz vertraulich auch nur Madäya lautet. Fürstentitel und Grundherrentitel allein, hier also Muöne und Ma Löngo, werden niemals zusammengestellt. Madäyas Kinder, die natürlich gleich ihr zu den Mifümu gehören, führen lediglich den Titel Muene mit dem Rufnamen, erst der Lehnsnachfolger, ob Erbe oder Erbin der Fürstin, würde sich als Mfümu nssi wieder Ma Löngo nennen. Da nun das Volk in der Regel auch dann den Grundherrentitel an wendet, wenn es das Gebiet meint, weil ihm die Person als Vertreter des Gebietes und seiner Bewohner die Hauptsache ist, haben die Europäer von jeher solche Bezeichnungen für Landschaftsnamen genommen, wie Mayümba, statt Yümba, das Gebiet, und Ma Yümba, den Herrn zu trennen. Ein Zeichen des Mfümu nssi war der lange, mit Ringen und Knäufen verzierte, oft kunstvoll mit zähen, schwarz, gelb, rot gebeizten Palmsplinten und Wieden überflochtene Stab, der Botschaftern in wichtigen Angelegenheiten als Beglaubigung mitgegeben wurde. Ein Brauch, der kaum noch im Schwange ist, weil jetzt irgendein Besitzstück genügt. Dieser Stab vertrat die Person des Mfümu nssi, vertrat sie auch nach dem Tode bis zur Beerdigung der Reste durch den Erben und Amtsnachfolger, und wurde in Ehren gehalten wie der Herr selbst. Wer die Botschaft annahm, nahm zugleich den Stab, verwahrte ihn sorgfältig (Gastfreundschaft) und gab ihn erst mit der Antwort an den Boten zurück. Wer mit der Angelegenheit nichts zu tun haben wollte, verweigerte die Annahme des Würdenzeichens. Ob solcher Stab überall noch als Hauptstück und Sinnbild des muesi (Seite 136) des Erzeugers, also als Ahnenstab und zugleich Ahnenbild, als Ahnenvertreter angesehen wird, ist mir zweifelhaft geblieben. Bei den Ovahererö, Ovämbo, in Kamerun und im Nigerdelta war dieser Zusammenhang eher nachweisbar. Das höchste Würdenzeichen des Mfümu nssi, das Wahrzeichen des Blutbannes, des Rechtes über Leben und Tod, war und ist das Zeptermesser — tschimpäpa. Dieses hat eine stumpfe, bis vierzig Zentimenter lange und bis handbreite, oben abgerundete Eisenklinge, die, an einör Seite mannigfaltig ausgezackt und mindestens am oberen Ende, häufig aber längs der Mittellinie bis nahe zum Griff mit Verzierungen in durchbrochener Arbeit versehen ist. Alte Stücke aus einer Zeit, wo die Schmiedekunst noch auf ihrer Höhe stand, haben, nicht bloss geflammte, damaszierte Klingen mit besonders kunstvoll ausgearbeiteten Verzierungen der beschriebenen A rt, sondern sind auch fein mit Kupfer teils eingelegt, teils völlig durchschmiedet. Zu unserer Zeit verstand meines Wissens nur noch ein Mann diese Technik, nämlich der bereits erwähnte Maböma Vlnga von Lübü, der sie von seinem Onkel erlernt hatte. Zum Hervorbringen der Plammung hielt er Jungfrauenurin, den er auf das glühende Metall sprenkelte, für unbedingt erforderlich. Die Zeptermesser, besonders die alten, aus' der Königszeit überkommenen denn es gibt auch nachgemachte, darunter etliche silberne, Tschimpäpa. von europäischen Sklavenhändlern geschenkte —, werden hoch in Ehren gehalten und bei grossen Palavern, wichtigen Gerichtssitzungen in bedeutsamer Weise verwendet.*) Der Mfümu nssi erfreute sich vieler Vorrechte, war aber in seinem Tun, wie der Ma Loängo selbst, vielfach gehemmt durch die seiner ganzen Kaste geltende Verbote, durch ein Tschlna. Alle Mifümu Loängos haben sich als Geschwister zu betrachten und dürfen nicht unter sich heiraten, obschon sie sich Gesponse unter den Fürstinnen von Ngöyo und Kaköngo wählen dürfen. Sie sollen, bei Verlust ihrer Kaste, nicht über die Grenzflüsse des engeren Reiches setzen und auch den Luntämbi lu mbensa nicht seewärts überschreiten. Sie sollen das Meer nicht schauen, nicht das Haus eines Europäers betreten, nichts Europäisches benutzen, nicht an einem rings von Wasser umflossenen Platze, sonach *) Einfacher gearbeitete spitzige Zeptermesser mit geschwungenen Schneiden habe ich weiter landeinwärts, auch am Stanleypool, ferner im Nigergebiet gesehen. Auf den bekannten Beninbronzen finden sie sich verschiedentlich als Würdenzeichen von Häuptlingen dargestellt. Da sie unverhältnismässig gross wirken, sind sie für Schwerter angesehen worden. rL oängo. 12


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