Ma Loängo Residenz, wo das Pest der Feuererneuerung gefeiert wurde, trug und trägt noch heute den Namen Buäli, der sich allerdings auch auf die Doppelherrschaft des Mtötila und der Makünda beziehen konnte. Freilich ist Buäli als Ortschaft nicht mehr vorhanden, da ja kein König mehr regiert. Aber der Name ist der Umgebung von Tschingänga-mvümbi, wo der Reichsverweser zu wohnen pflegt, verblieben. In diesem Landstrich finden sich noch vielerlei geweihte, in dicht verwachsenen Buschwäldchen und Dörnhagen versteckte Stellen, sowie Fetischbauten, denen kein Unberufener nahen soll. Darunter auch, dem Glauben nach, die Königshalle mit den Resten des letzten Ma Loängo. Das in der beschriebenen Weise erzeugte Staatsfeuer, das nicht hell brannte und flackerte, sondern in geeigneten Stoffen bloss glimmte, trugen des Königs Boten feierlich durch das ganze Reich. Nach anderen geleiteten sie die Träger, als welche die zum Königsort berufenen Hüter der Verehrungsstätten, die Priester oder Reichsschmiede bezeichnet werden. Sie überlieferten das ihnen Anvertraute allen Herren der Gaue, wo sich geweihte• Stätten befanden, damit dort wieder das heilige Feuer, das Staatsfeuer brenne. Alle, die es annahmen oder erbaten, erkannten damit des neuen Königs Herrschaft an, die es abwiesen, erklärten sich als Feinde und Empörer. Diesen sandte dann der Grossherr, falls er sie mit Waffengewalt zwingen wollte, die hell brennende, die lodernde Fackel. Noch jetzt gilt der Feuerbrand unter den Fürsten für gleichbedeutend mit Kriegserklärung. Eine brennende Fackel wird bei wichtigen, auf Gewaltta t hinauslaufenden Palavern zwischen bewaffnet beratende Parteien in die Erde gepflanzt. Der König, der die Fackel sandte und dessen Krieger erfolgreich waren, liess dem Bezwungenen das Feuer löschen, wodurch er ihn sinnbildlich seiner Würde als Gauherr und der damit verbundenen Selbständigkeit beraubte. Nach altem Herkommen liess darauf der Herrscher einen rohen oder geschnitzten Pfosten, einen Holzpfeiler als Gedenkzeichen in die Erde setzen. Dies geschah auch nach einem geglückten Kriege gegen Nachbarn, nach einer grossen Beratung, beim Erlass von wichtigen Gesetzen, überhaupt bei grossen Staatshandlungen. Herolde verkündeten das Geschehene im Reiche. Dabei spielten auch Bogen und Pfeil eine mir unklar gebliebene Rolle: mpita mbäu der Bogen, nssöto der Pfeil, die, jetzt nur noch als Spielzeug in Kinderhänden, in den Erzählungen genannt werden. Besonders fällt auf das W ort simbäu (Plural von mbäu), weil Simbäu oder Simbäo, auch an das vermutlich entstellte Simbabye sei erinnert, bei Bäntuvölkern als Namen von Herrschersitzen Vorkommen. Freilich darf nicht vergessen werden, dass mbäu auch ein Ausdruck für Glanz, Gepränge, Grossartigkeit is t.H B H Wie wir bereits wissen, sollen die Herrscher von Kaköngo und Ngöyo ihre Nachfolger selbst bestimmt haben. In Loängo dagegen wurde der Oberherr erwählt.und zwar aus dem alten, der Sage nach eingewanderten Königsgeschlecht, aus der Kaste geborener Fürsten, also unter den Personen, die, gleichgültig, wer der Vater war, eine Fürstin zur Mutter hatten. Diese Fürsten sind die Mifümu, sing. Mfümu, in der Anrede Muene, plur. Midne. Oft hört man sie auch Mäni' nennen. Vielleicht ist das em alter, ausser Gebrauch kommender allgemeiner Titel. Vielleicht haben die Europäer aus dem Wort Mudne, schnell gesprochen, Mäni gemacht, und ihnen zuliebe sowie der Bequemlichkeit halber ist dieser Ausdruck bei den Eingeborenen gäng und gäbe geworden. Aber in höfischer Sprache und wenn ein Mfümu angeredet oder mit Namen genannt wird, oder wenn der Mfümu von sich und seinesgleichen spricht, heisst es Mudne. Dieser Titel wird stets dem Rufnamen vorangesetzt. Fürst Mavüngo: Muene Mavüngo; Fürstin Nulmi: Muene Nulmi. Ein Fürst oder eine Fürstin, ein Gebiet als Erbe oder Lehen haltend, war Gaufürst, Grundherr, recht eigentlich Erdherr: Mfümu nssi, plur. Mifümu (mi) nssi. Nssi: Gau, Land, Erde. Im Range nur dem Könige nachstehend, war er oder sie mit grossen Vorrechten ausgestattet, zugleich aber für das Stück Erde und für die darauf Lebenden und darin Ruhenden in jeglicher Hinsicht, in irdischen wie in himmlischen Dingen dem Ma Loängo verantwortlich, so wie dieser wieder als Mfümu nssi des ganzen Reiches Nsämbi, Gott verantwortlich war. Grundherren und Grundherrinnen nennen sich noch heute nach ihren Gebieten, deren Namen sie die Sübe mä vorsetzen wie im Titel Ma Loängo, des Mtötila von Loängo. Ma könnte als Pluralis majesta- ticus gelten, wird auch ungefähr so gebraucht, bedeutet indessen wirklich: Vermögen, Können, und die damit verbundene Macht, das, was der Grossmann nsä nennt (Seite '134), sonach Herrschaft nebst Vertretung und Verantwortlichkeit. Häufig hört man den Ausdruck: mä! nimm, halte, fasse! was ja zugleich die Haupttätigkeit, die vorherrschende Willensrichtung des Machthabers kennzeichnet: das Aneignen, das Aufessen. Der Grosse ü s t ' den Kleinen, soweit es angeht. Alles Besitzenswerte, selbst jeder Mensch gehört zu irgend jemand, der für ihn einzustehen hat, vom Ma Loängo und Mfümu nssi abwärts bis zum kleinen Häuptling und freien Mann. Das richtet sich, wie überall, nach Geburt, Macht und Einfluss, eben nach mä. Dieses mä als Herrentitel ist zu unterscheiden von der gleichlautenden Vorsilbe bei Beamtentiteln sowie vom mä als Plural des Präfixes li: litüti, plur. matüti, Wolke, liinänya, plur. mamänya, Stein, likäya, plur. makäya, Blatt. Diese und andere Ausdrücke finden sich vielfach als Orts
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