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Grund und Boden an oder überwies sie zum gleichen Zwecke, wohl in Gemeinschaft mit dem Mtötila, an altbewährte oder neu ernannte Lehnsleute. Solche Kinder der Erde waren gleichsam staatshörig, eigentlich so gut wie freie Leute. Sie standen sich viel besser als gewöhnliche, stets an Personen gebundene Hörige. Die Adoption konnte auch gegen den Willen der Makünda durch flüchtiges Ausführen der Säuglingshandlung erlistet werden, doch dürften alle oder die meisten Flüchtlinge der Fürstin willkommen gewesen sein, da sie ihre Hausmacht vermehrten. Menschen waren und sind Reichtum sowie Macht. Darum haben bis in die neuere Zeit beliebige Fürstinnen auf eigenem Grund und Boden in ähnlicher Weise Adoptionen vollzogen, wovon später zu handeln sein wird. Frauen und Mädchen, die gegen Männer, auch gegen Ehegatten und Verwandte Klage erheben wollten, wanderten ebenfalls zur Makünda, Hessen sich aber nicht adoptieren, sondern riefen sie als Richterin an. Darauf wurden die Beklagten vorgefordert und, je nach Ausfall des Palavers, ermahnt, gebüsst, durch Versprechen und sogar Bürgen gebunden, hauptsächlich Ehemänner, die ihre Frauen vernachlässigt oder gar körperlich gemisshandelt hatten. Diese Einrichtung hätten die Weiber gewiss gern bis zur Gegenwart in vollem Umfange bewahrt. Aber sie ist, wie so manches Alte, in Verfall geraten und wird nur noch im kleinen geübt, von Land haltenden Fürstinnen für ihre Untertanen oder so weit ihre Macht überhaupt anerkannt wird. Immerhin haben gekränkte Weiber noch gegenwärtig Mittel, beliebige Männer, selbst Fremdlinge mit ihren Angelegenheiten zu belasten und sie sich zu Anwälten zu gewinnen. Dies geschieht durch Anrufen und Antasten, und sogar Schlagen der Person, durch Kapern eines Besitzstückes oder einstweilen durch Lagern auf der Schwelle der Wohnung. Bei Belehnungen, wenn Grossleute ernannt, über Gaue gesetzt, wenn Gemeinden angesiedelt wurden, war die Makünda allein oder mit dem Mtötila beteiligt. Auch pflegte sie dabei Schwanzhaare vom gewaltigsten Tiere des Landes, vom Elefanten, zu verleihen, der, wie sogleich zu erzählen ist, in der Herrschersage ebenfalls eine Rolle spielt. Diese Schwanzhaare, die, vielleicht bedeutsam, mkünda, plur. mikünda heissen, waren, nebst dem Elfenbein, ein Regal, und galten, wie bei uns Orden, als Auszeichnung. Der Handel mit Schwanzquasten von Elefanten wurde schon in alter Zeit in Niederguinea eifrig betrieben. Die drahtähnHchen Haare, je länger desto wertvoller, wurden und werden noch heute als hoch geschätzter Schmuck um den Hals getragen. Sie gewinnen an Kostbarkeit, wenn sie mit Leopardenkrallen verziert sind. Noch zu unserer Zeit überreichte eine Fürstin der konservativen Gaue einem Gaste, auch einem FremdHng, den sie recht ehren wollte, ein solches Andenken, was ein Fürst nicht tut. Welche Bedeutung die Makünda sonst noch gehabt haben mag — Weiber in ähnlicher Stellung fanden und finden sich noch gegenwärtig in verschiedenen Staatswesen Afrikas — , sie musste jedenfalls eine Fürstin, durfte aber nicht die leibMche Mutter des Ma Loängo sein. Auch konnte sie in keinem ehelichen Verhältnisse zu ihm stehen, da alle fürstlichen Personen Loängos als Geschwister gelten. Vielleicht war sie die älteste oder klügste ihres Geschlechtes, gewiss aber das höchststehende Weib im Lande. Oft mag sie mehr als der König regiert und in wichtigen Angelegenheiten entschieden haben, denn ihre Freiheit ist in jeg- Hcher Hinsicht unbeschränkt gewesen. Hatte sie doch, laut Dapper, eine solche Macht, dass sie den ihr widerstrebenden König „aus dem Mittel zu räumen“ vermochte. Sie brauchte nicht in der Residenz zu wohnen, erschien aber, wenn es Not tat, und wurde allezeit um Rat ersucht. Ein Ausdruck für entscheidendes Überlegen in ernsten Dingen, nämlich: das alte oder kluge Weib fragen, deutet wohl noch auf die hohe Stellung der Makünda als Beraterin und Richterin hin. Ebenso dürfen wir mancherlei, das uns im Frauenleben als befremdlich aufstossen wird, von ihrem Einfluss herleiten. In einem Staatswesen, wo das Mutterrecht die Grundlage der Familie ist, wo Kinderreichtum als hohes Glück gepriesen wird, wo der künftige Herrscher von Amts wegen durch die Ba- kümbi erprobt wurde, und wo eine ihres Geschlechtes in höchster Machtvollkommenheit waltete, konnten Frauen keine Nullen sein. — , Die wichtigste Handlung des neuen Ma Loängo war, der Plage des Interregnums ein Ende zu machen und dem Volke das Feuer wiederzugeben. Hierbei handelte es sich weniger um gemeine Haus- und Kochfeuer, als um heilige Feuer, um das Staatsfeuer. Darüber gibt es vielerlei Angaben, deren gesichteter und vereinfachter Inhalt, denn unerschöpflich ist der Eingeborenen Phantasie, geeignet erscheint, wichtige EinbHcke in frühere Zustände zu eröffnen. Wir stossen da auf weitschichtige Überlieferungen, in die mancherlei aus der frühesten Missionstätigkeit im Reiche südlich vom Kongo eingeflochten sein mag. Auch ist nochmals zu bemerken, dass die Bafiöti behaupten, ihre Vorfahren seien einst von Norden her aus grösser Ferne in ihre gegenwärtige Heimat eingezogen, ihr Herrschergeschlecht sei von Süden her gekommen. In der Sage von der Herkunft und dem Einzuge des ersten Ma Loängo spielt ein oder der Elefant sowie ein oder der Fährmann eine bedeutsame Rolle. Ich sage mit Fleiss ein oder der Elefant und Fährmann. Denn es handelt sich hierbei um den Sinn von Worten, dem


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