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-was ein Bebiirdetsein andeutet, oft auch einfach Tschiblla: Grund,' Ursache, wundersames Geschehnis genannten Hain hatte der Bürst vor versammeltem und lärmendem Volke dreimal auf dem rechten Beine zu umhopsen oder überhaupt zu umhüpfen, wobei er sich nach anderen Angaben auf die Schultern zweier “Würdenträger stützte. Endlich in der Residenz Buäli angelangt, entsteigt er seinem Sarge, benutzt ihn nun als Thronsessel und wird mit allen Zeichen königlicher Würde geschmückt. Hie Grossen des Reiches, die Abgesandten der Nachbarstaaten huldigen dem neuen Ma Loängo und bringen ihm Geschenke dar. E r beginnt die Regierung, indem er durch Aufhebung des Tschlna seinem Reiche Friede und Freude, seinen Untertanen das Feuer wiedergibt und seine Mitregentin begrüsst. Hann ernennt er seine Minister, bildet einen Hofstaat und befriedigt die ihm sich mit Geschenken nahenden Bewerber um Ämter, Würden und Titel. Von nun an ist er eine behütete und gepflegte Persönlichkeit. Er befiehlt und spricht in höchster Instanz Recht. E r nimmt so viele Frauen wie ihm beliebt und tut, was ihm gut dünkt. Aber er darf niemals die Umgebung seines Wohnplatzes verlassen, niemals das Meer sehen, niemals irgendwelche aus Europa eingeführte Gegenstände berühren oder erblicken, auch keinen Weissen. Jeder Untertan, der ihm naht, trägt ausschliesslich einheimische Stoffe. Ruhe soll um ihn herrschen. Niemand darf ihn essen und trinken, gähnen oder sonst ein natürliches Bedürfnis verrichten sehen. Reste seiner Speisen und Getränke, sowie was von seinem Körper kommt, müssen sogleich heimlich beseitigt werden; ausgenommen ist der Speichel — m ä ta JH d e n ein vertrauter Beamter, der Mamäta, zunächst in einem Basttüchlein auffängt. Mit der Aussenwelt durch die Grossen des Reiches verkehrend, thront der Mtötila in seiner Residenz Buäli. So lauten die Überlieferungen im Königsgau. Has strenge Tschlna, das in schärferer Form gegolten haben soll, als die alten Berichterstatter angeben, dürfte, wie später zu erklären, seine Richtigkeit haben. Hier ist zunächst noch anderes einzufügen. Hie Mitregentin des Ma Loängo, die bloss Bapper unter dem Namen Makonde erwähnt, Battell aber wahrscheinlich mit der Mani Lombo (Muene Liümba, Fürstentitel und Rufname) meint, war die Makünda. Biese Benennung ist wohl abzuleiten von kukünda, Ehrfurcht erweisen, huldigen, makünda, Huldigung und Belehnung, tschikünda, Erhöhung, Tenne des Hauses, zugleich mit der Bedeutung Heimat. Boten der Makünda, des Königs und der Land haltenden Fürsten, der Grundherren, wichtige Personen, hiessen und Leissen Bakündi. Hie einst sehr mächtige Makünda hat eine Art Heimats-, Landesoder Erdmutter, auch eine Feuermutter sowie oberste Beraterin in Rechtsund Staatssachen vorgestellt. Zugleich ist sie eine Vertreterin der Mütter gewesen, der Mehrerinnen des Stammes, die alle Last und Plage der Vermehrung trugen und die natürlichen Oberhäupter der Blutsgemeinschaften, der Familien waren. Bei Adoptionen und Belehnungen, sowie bei Sühnung der Verstösse gegen das grosse Tschlna in Liebessachen muss die Makünda eine Hauptperson gewesen sein. Schliesslich war es nicht die geringste ihrer Vollmachten, Weiber gegen Männer zu schützen. Hier zunächst, was darüber im Lande erzählt wurde und was noch in einiger Übung geblieben ist. Wer Recht, Gunst oder Hilfe vom Mtötila oder von der Makünda erhoffte, konnte sich auf bestimmten Wegen unbehelligt ihnen nähern. Biese Freibahnen waren: der Meeresstrand in der ganzen Ausdehnung des Reiches, der von ihm abzweigende Luntämbi lu mbensa und ein dritter Pfad, der von der Loängobai über Lubü sowie Luändschili mit den Königsgräbern ostwärts zum Gebirge führte. Hie übrigen Verkehrslinien des Landes standen streckenweise in der Gewalt der verschiedenen Horf- und Gauherren, die genannten aber verbürgten jeglicher Person Sicherheit .dei Bewegung. Eingeschlossen war freie Überfahrt gen Loängo über die Flüsse Lueme, Nsongölo und Kuilu, wo an den Kreuzungsstellen, wie an denen der Grenzflüsse Tscbiloängo und Nümbi Königsfergen, nämlich staatlich angestellte und verantwortliche Leute die Fährplätze überwachten. Her gewöhnliche Pfad heisst nslla, plur. sinslla, die noch öfter zu erwähnende, weil in Gerichtssachen wichtige Stelle, wo er sich gabelt oder mit einem anderen kreuzt mpämbu, plur. simpämbu. Hie einst zum Herrscherhof führenden Freibahnen heissen sinslla si Nsämbi, wörtlich: Pfade Gottes. Has strenge Tschlna, das verbot, auf den Gotteswegen irgend jemand zu belästigen oder zu greifen, hat nach der Königszeit nur ganz allmählich und für den Luntämbi lu mbensa, wo noch andere Überlieferungen nachwirken, erst in neuester Zeit an Kraft verloren. Mann, Weib oder Kind, Freier, Höriger, Leibeigener, Unbescholtener oder Verbrecher, Einheimischer oder Fremder, wer immer zum Mtötila oder zur Makünda wollte, suchte den nächsten Gottespfad zu erreichen und pilgerte dann in Ruhe seinem Ziele zu. Her Zuläufer, der von der Makünda adoptiert zu werden wünschte, kniete oder warf sich vor ihr nieder — wobei Männer ihre Geschlechtsteile einzuklemmen hatten —, schlug die Erde, und nahm davon auf die Zunge, wurde von der Herrin unter den Armen sinnbildlich vom Boden abgehoben und küsste wie saugend ihre Brüste. So ward er ihr eigen, stand fortan unter ihrem Schutz und Recht als Kind der Erde — muäna mu nssi, plur. b’äna (haäna) ba nssi. Und diese Kinder der Erde, die die Hausmacht der Regierenden verstärkten, siedelte die Makünda auf ihrem 1 1 *


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