Lärm betreffenden Verbote gegolten hätten, die übrigen strengeren hingegen auf den Königsgau oder die Umgebung der Residenz beschränkt gewesen wären, wo nicht gezaubert, gezeugt, geboren, geschlachtet, gepflanzt, geredet werden durfte, von wo die Haustiere fortgeschafft werden mussten. Auch Eier durften nicht zerbrochen werden. Der Königsgau war für jeglichen Verkehr gesperrt, und Fremdlinge, die ihn unversehens betraten, wurden gepfändet. Der Körper des verstorbenen Ma Loängo, aller Haare und vorstehender Nagelteile beraubt, wurde in einem eigens errichteten Leichenhause mit Pflanzensäften behandelt, geknetet, auf einem Lattenrost über schwachen Feuern geräuchert, gedörrt und schliesslich mit fein geriebenem Brei aus Wurzeln, wahrscheinlich des Maniok, dem weisse Erde beigemischt war, weiss gefärbt. Die den Dienst tuenden Männer, die Leiche und Zubehör berührten, durften nicht mit eigenen Händen essen. Sie mussten die ihnen hingesetzte Nahrung mit dem Munde aufnehmen oder sie mussten von anderen gefüttert werden, welcher Brauch sich erhalten hat, sofern es sich um die herzurichtenden Leichen von Fürsten und grossen Häuptlingen handelt. Man gab dem Leichnam des Ma Loängo, was sonst nicht üblich ist, die uterine Haltung, die eines Hockenden. Der gedörrte Körper wurde in einen aus Blattstreifen der Fächerpalme gefügten und sehr fein mit bunt gefärbten Blattrippen der Ölpalme überflochtenen Korb getan, desgleichen in einen anderen die Haare und Nagelschnitzel. Dieser zweite Korb wurde für das feierliche Leichenbegängnis aufbewahrt, der erste, der den Körper (oder nur die Eingeweide?) enthielt, von Vertrauenspersonen heimlich der Erde übergeben. Nach anderen Angaben soll alles zusammen in einem Korbsarg untergebracht und beerdigt worden sein. Wahrscheinlich sind beide Arten der Beisetzung üblich gewesen, da sie noch Vorkommen: Das geheime Begraben des Leichnams dann, wenn sein Eintrocknen nicht gelingen will, wenn schlimme Zeichen bemerkt werden; wenn etwa die Augen offen bleiben oder die Lider sich wieder heben, ferner, wenn die öffentliche Feier zu lange verschoben werden muss, weil es mit der Regelung der Hinterlassenschaft hapert.*) Unterdessen schafften die Untertanen aus dem ganzen Reiche einheimische Bastzeuge herbei, die aus Stücken zusammengesetzt waren, welche als Wertmesser (Geld) galten nnd teilweise noch gelten. Mit diesen wurden die Reste umwickelt, bis der Stoffklumpen die Gestalt einer *) Wer begräbt, der erbt. Ohne, laut Palaverbeschluss, vollständig anerkannte Erbteilung, ohne Schuldentilgung kein Grab. Das nicht zu umgehende und zeitraubende Ordnen des Nachlasses, die Erbschaftsregelung, dürfte überhaupt als eine Grundursache zu betrachten sein, warum bei vielen Völkern die Körper von Grossleuten mumifiziert wurden und noch werden. ungeheuren Schmetterlingspuppe ha tte , grösser als ein Elefant. Dazu baute man, wie noch gegenwärtig für Grossleute, einen riesigen gegitterten Leichenwagen aus mühsam bearbeiteten Balken, Brettern, Latten und Rundhölzern mit massigen, aus einem dicken Stamm gehauenen mühlsteinähnlichen Rollscheiben als Rädern. Das geschah vielleicht erst nach Jahren, wenn die Stoffe seltener einkamen. Alsdann wurde die verschnürte Puppe in den Wagen gelegt, das Gefährt ringsum mit Bastzeugen überzogen und schön ausgeschmückt. Das Ganze schützte ein grösser, eigens erbauter Schuppen, eine Totenhalle, wo barbarischer Prunk seinen Platz fand. So harrte der tote Ma Loängo seines Nachfolgers, der als sein Erbe ihn zu begraben hatte. Die Zeit, während welcher die Reste des Herrschers für das Leichenbegängnis zugerichtet wurden, war für das ganze Reich, hauptsächlich für den Königsgau eine Zeit des Schreckens, wo sich allenthalben die gesetzliche Ordnung lockerte und oft schrankenloser Willkür freien Lauf liess. Die Untertanen litten nicht bloss unter dem andauernden strengen Tschlna. Es wurde ihnen auch gründlich beigebracht, was es heisst, in königloser Zeit zu leben. Die Leute des Toten, sein früheres. Gefolge, hatten nämlich das Recht, im Königsgau selbst, und zwar im Ereien, sowie in allen Dorfhütten mit offenen Türen, zu tun und zu nehmen, was ihnen gefiel, ferner in den übrigen Gauen, die ihnen auf Pfaden begegnenden Menschen um die Hälfte ihrer mitgeführten Habe zu erleichtern. Kopf, Schultern und Brust mit Kohle berusst, hausten sie mit allerlei Zuläufem gleich Räubern. Noch zu unserer Zeit fanden sie zur Plage des Volkes Nachahmer im kleinen. Die Überreste des letzten Ma Loängo nebst allem Zubehör sind gewiss längst in Staub und Moder zerfallen. Anders jedoch berichtet die Sage. Danach steht irgendwo im Königsgau, umgehen von undurchdringlichem Buschwald, die Königshalle. Ein einziger versteckter Pfad führt zu ihr hin. Das Dach wird vor jeder Regenzeit gedichtet , ein freier Platz ringsum sorgfältig sauber gehalten. Nur drei hohe Würdenträger, gekleidet in einheimische Bastzeuge, dürfen den Ort betreten. Sie müssen ausserhalb des geweihten Waldes wohnen und jedesmal beim Eintreten die dem Ma Loängo gebührende Ehrenbezeigung verrichten, indem sie niederknieend abwechselnd dreimal mit der Hand die Erde und die Stirn schlagen. Sie dürfen im Walde nicht sprechen, nicht niesen oder husten, nicht essen oder trinken, überhaupt kein natürliches Bedürfnis verrichten. Sie sollen alle Tiere, selbst die Vögel verscheuchen, damit kein Laut die Ruhe störe. Die Halle ist mit einheimischen Bastgeweben geschmückt, der Boden mit Matten und Decken belegt.. An ihren vier Ecken hängen eiserne Doppelglocken, Elefanten- und Büffelschwänze, alles Abzeichen hoher Würde. Auf einem mit Leopardenfell
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