weil sie meinen, dass sie von den Weissen gefressen werden würden. Wenn man sie beruhigen will, bilden sie sich ein, es geschehe nur, damit sie vorher nicht zu sehr abmagerten. Die Portugiesen, die im Kongoreiche hausen, sind an der Loängo- küste verhasst. Als sie sich in Kablnda festgesetzt und ein Port gebaut batten, beschwerten sich französische Sklavenhändler, worauf ihre Regierung Kriegsschiffe absandte und das Fort im Jahre 1784 zerstören liess.*) Eifersucht und Neid der meisten Händler sind so gross, dass sie einander stets zu hintergehen suchen und die Eingeborenen gegen Nebenbuhler verhetzen. Sie betrügen sich untereinander, wo sie können. Sie betrügen auch die Eingeborenen mit schlechten Waren und zu kurzem Masse, und werden von diesen wieder betrogen, die alte und klapprige Leute mit Farben und anderen Mitteln als rüstige Sklaven aufzuputzen wissen. Den Maklern, die man ausschickt, um Menschen zu besorgen, wird viel mehr Vorschuss angeschrieben, als sie wirklich erhalten haben. Zur Sicherheit lässt man sich von ihnen Geiseln stellen, und wenn es später mit der Abrechnung nicht stimmt, wofür die Europäer schon sorgen, so gehen diese Geiseln einfach mit über das Meer. An der Rückgabe der Waren ist den Kapitänen nichts gelegen, denn sie brauchen Menschen, nur Menschen. Um sich diese zu verschaffen, schrecken sie vor schlimmeren Dingen nicht zurück. Laut Zugeständnis an die früher gelandeten Sklavenhändler, gemessen die Weissen Vorrechte wie Prinzen (wenigstens in manchen Dingen). Das Strandstück, das zwischen ihrem Geschäftshause und dem Meere liegt, wird, solange sie am Lande verweilen, als ihr Grund und Boden betrachtet, wo selbst der Makimbo nichts zu befehlen hat. Wenn auf diesem Streifen Landes oder in seinem Hause der Sklavenhändler einen Eingeborenen zu greifen vermag, so kann er ibn ohne weiteres auf sein Schiff befördern. Dieses Menschenrauben ist leider nur zu allgemein. Viele Neger aus dem Inneren kommen, von Neugierde getrieben, an das Meer. Das benutzen die Makler, um die Arglosen den Weissen in die Hände zu spielen; alsdann berichten sie nach ihrer Heimat, die Verschwundenen seien gestorben. Das Traurigste ist, dass die Schiffskapitäne allezeit gewillt sind, Beistand zu leisten und Menschen zu fesseln, die eben noch so frei wie sie selbst waren. Sie lassen sogar, versichert Degrandpre, durch Schlepper vertrauensselige Schwarze in ihr Haus locken, um sich ihrer zu bemächtigen. Kapitäne, die es gar zu arg getrieben haben und furchten, zur Rechenschaft gezogen zu werden, laufen bei der nächsten Reise einen anderen Hafenplatz an. — *) Zur Zeit unserer Expedition waren die Kuinen noch gut erkennbar. So lauten Abschnitte aus alten Berichten, die nebst anderen, ge- legentlich anzuführenden, in unsere Untersuchungen gehören. Hierzu kommen, ausser Sägen und Geschichten, die an Örtlichkeiten hängen, noch viele Mitteilungen der Bafiöti, die grösstenteils durch noch bestehende Einrichtungen bekräftigt werden. Die Herrscher der drei Reiche wurden Ma Ngöyo, Ma Kuängo, Ma Loängo genannt. Der Ma Loängo führte den Titel Mtötila, etwa Grossherr, König der Könige, in der Anrede Mtinu, vielleicht Erhabener, Aufrechter, Steifer, was, wie schon erwähnt, durch Ahnenstab und Keule versinnbildlicht wird. Der letzte wirkliche Mtötila von Loängo hiess Buätu, sein Vorgänger Mkösse, und dessen Vorgänger nach ziemlich übereinstimmenden Aussagen Ntängu. Buätu, allem Ansebein nach im Jahre 1787 gestorben, ist noch nicht beerdigt, weil ein Ma Loängo nur von seinem Nachfolger beigesetzt werden kann. Im Volke hat sich der Glaube erhalten, dass die Reste seines letzten Herrschers noch im Königsgau aufbewahrt würden, und zwar an einem Orte, wohin kein Fremder geleitet werden dürfte. Dort, wo einst die Residenz stand, hält auch noch allezeit Hof einer der Fürsten, der, dem alten Brauche getreu, die Regentschaft vorstellt, obgleich deren frühere Macht dahin ist. Dieser Fürst ist der in den alten Berichten genannte Totenkapitän, der Hüter oder Meister dessen, was vom letzten Ma Loängo übrig blieb. E r ist der Ngänga mvümbi, der höchste Mann im Lande, der Reichsverweser, der Vertreter des Herrschers, der noch unbeerdigt seines Nachfolgers harrt. E r spricht und entscheidet und entschied noch zu unserer Zeit im Namen des letzten Königs Buätu. Wenn ein Ma Loängo starb, stand die Welt still. Eine grosse Landestrauer, ein strenges Tschlna tra t in Kraft, das eine Menge Verböte und Vorschriften umfasste. Alle Feuer mussten verlöscht, Schmieden und Giessen von Metallen, die Arbeiten in den Pflanzungen eingestellt werden. Verboten war: Jagen, Fischen, Besuch von Märkten, nächtliches Umherstreifen, Austauschen von Neuigkeiten auf Dorfplätzen, Pfaden, an Quellen und wo man sonst sich zu treffen pflegte, ferner jegliche Lustbarkeit, Heiraten, Liebelei, Benamsen von Kindern, Lachen, lautes Reden, Niesen, Husten', Klopfen, Trommeln, überhaupt jeglicher Lärm. Die Untertanen mussten flüstern, sich mit ungekochter Nahrung behelfen, durften nicht die Kleider wechseln, nicht Haare und Nägel kürzen, nicht waschen und baden. Eheleute sollten sich getrennt halten, männliche Haustiere für sich eingesperrt werden. Kein Hahn durfte krähen, kein Widder blöken, kein Ziegenbock meckern, kein Hund heulen, sonst wurde er getötet." Andere Gewährsleute widersprachen dem und behaupteten, dass für das ganze Land bloss die das Feuer, die Lustbarkeiten, Märkte und den
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