und sechs Laienbrüder. Diese landeten in Yümba und wanderten den weiten Weg am Meeresstrande bis zur Residenz des Ma Loängo, die sie Buäli nennen. Sie wurden überall gut aufgenommen und gebeten, in Loängo zu bleiben. Da sie aber für Kaköngo bestimmt waren, liessen sie sich nicht halten und legten den Rest des Weges dorthin in einer Schaluppe zurück. In Kilönga, an einem Landsee — wo sich der Seite 110 erzählte, an Philemon und Baucis erinnernde Vorfall zugetragen haben soll ■- binnenwärts von Malemba und südlich vom Tschiloängo gelegen, erhielten sie einen schönen Platz angewiesen, wo sie ihr Haus bauten. Dort hörten sie, dass ihnen benachbart etwa viertausend Christen wohnten, die aus dem Kongoreiche stammten, den trennenden Strom überschritten und sich daselbst niedergelassen hätten. Das waren die Missolöngi, die Vorfahren der Plusspiraten vom Tschiloängo, von denen im ersten Kapitel Seite 3 berichtet wurde. Kilönga war schön. Die Missionare legten Gärten an und zogen mit Glück allerlei Nährgewächse. Als ihr einziger Feind erwies sich das Klima. Sie kränkelten fortwährend, und einem „faulen Fieber“ erlagen sieben von ihnen. Hach dem letzten Berichte, den Proyart noch benutzen konnte, waren von den zwölf nur noch zwei übrig. Einer von den beiden, der Pater Joli, der schon einmal 1768 im Lande geweilt hatte, lebte, laut Angabe des Händlers Degrandpre, anscheinend noch 1786 oder 1787 an der Küste in Malemba. Der nächste Versuch, das Christentum an der Loängoküste, und zwar wiederum in Kaköngo einzuführen, fällt erst in die Zeit unserer Expedition. Später haben die französischen Missionare ihren Hauptsitz an die Loängobai verlegt. Proyart meldet nach seinen Quellen allerlei über die Zustände im Lande um die Wende der sechziger und siebziger Jahre des achtzehnten Jahrhunderts. Der damals herrschende Ma Loängo war erst nach einem Interregnum von sieben Jahren gewählt worden. Sein Vorgänger war noch nicht begraben, denn, und das ist. für uns wichtig, um dessen Leiche stritten sich die Leute von Loängo mit denen von LuändBchili. Jene hielten den Toten fest, diese wollten ihn bei sich begraben, wozu sie von alters her berechtigt waren, da bis zu dieser Zeit alle; Angehörigen der Fürstenkaste ihre letzte Ruhestätte in Luändschili gefunden hatten. Ferner berichten die Missionare von der „Königskrankheit“, die sie als lähmende Gicht bezeichnen. Die Missionare bestätigen, dass es den Herrschern der Loängo- staaten zu jener Zeit noch verboten war, Europäisches an und um sich zu haben, dass selbst ihre Untertanen, wenn sie zur Audienz kamen, nur in einheimische Bastgewänder gekleidet sein sollten. Niemand durfte den Ma Loängo essen und trinken sehen. Erkrankte er, so sollte jedermann seinen Haushahn töten, worüber aber die Leute schon lachten und das Gebot wahrscheinlich auch nicht überall befolgten. Wenn aber der König starb, durfte Monate lang niemand auf dem Felde arbeiten. In Kaköngo ernannte der König selbst seinen Nachfolger, in Loängo und Ngöyo ward ihm dieses Recht bestritten. In Loängo kürte man einen der Fürsten zum Könige, und bis er den Thron bestieg, verwaltete eine Regentschaft, mit dem Reichsverweser an der Spitze, das Land. Dem Ma Loängo standen folgende Beamte zur Seite: der Ma Bomam, der Herr des Schreckens, der nach des Königs Tode das Interregnum führte; der Mangovo, der das Auswärtige verwaltete; der Makaka oder Kriegsminister; der Mafuka, der Minister des Handels, der Zölle, Abgaben und der Marktpolizei; der Ma Kinda, der über Fischerei und Jägerei gebot; endlich der Mani Banza und der Mani-bele, deren Geschäfte unbekannt blieben. Wir können den ersten Hausminister und Oberhofmeister oder einfach Hausmeier, den zweiten Redeminister und Messer- oder Zepterbewahrer nennen. Die Gewährsmänner Proyarts bestätigen ferner die grossen Vorrechte der Fürsten und Fürstinnen, rühmen die Sauberkeit des Volkes, die Ehrlichkeit auf den Märkten und vieles andere, das schon gesagt ist oder noch gesagt werden wird. Über den Sklavenhandel erfahren wir, dass ihn Franzosen, Engländer und Holländer betrieben, dass, laut Gesetz, nur Fremde oder Verbrecher, aber nicht einheimische Freie und Unbescholtene verkauft werden durften, dass die meisten Sklaven im Hinterlande erbeutet und viel teurer als vordem bezahlt wurden, v Die Zustände, die mehr als ein Jahrzehnt nach Proyarts Meldungen an der Loängoküste herrschten, sowie die Treibereien der Sklavenhändler, werden sehr gut gekennzeichnet durch die Berichte des Kaufmannes Degrandpre, der sich in den Jahren 1786 und 1787 daselbst aufhielt. Nach Degrandpre war nur Loängo ein WAhlreich. Die umliegenden Staaten mussten ihm Tribut zahlen. Wenn ein neuer Ma Loängo den Thron bestieg, schickten Ngöyo, das den Vorrang hatte, Kaköngo und Yümba Prinzen * ihm zu huldigen. E r ernannte seine Beamten: den Mafuc für den Handel, den Makimbo für Hafen, Strand, Fischerei, den Monibanza für die Einkünfte des Königshauses, den Monibola als Königsboten, der als hohes Zeichen seiner Würde ein sechzehn bis achtzehn Zoll langes Messer ohne Schneide eben das Zepter — führte, das oben abgerundet und durchbrochen war. Früher von Kupfer, war es später durch ein silbernes ersetzt worden, das die Europäer gestiftet hatten. Über allen Beamten stand der Totenkapitän, der Reichsverweser, der sich zwei Beiräte berief.
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