ku bullu, Mittag ntängu mbäta. Alltäglich, allwöchentlich, allmonatlich, alljährlich wird mit kàdi gebildet: kädi lümbu, kädi nssöna und so weiter. Heute: tsehilümbu atschi, Tag gegenwärtiger, auch einfach tschiätschi, gestern: yöno, morgen: bäsi, morgen am Morgen: basi méne und sehr früh: basi méneméne. Nur Sorglose oder sozusagen Ungebildete wenden den nämlichen Ausdruck, hier yöno, in bekannter Weise für gestern und morgen zugleich an. Durch Zusätze zu gestern, heute, morgen kann jeder beliebige Tag rückwärts und vorwärts, auch mit Angabe von Wochen und Monden bestimmt werden. Die Zeit ntängua, seltener lümbu —, die Stunden des Tages geben die Leute nach dem Gange der Sonne befriedigend genau in zweistündigen Abschnitten an, indem sie mit ausgestrecktem Arme den Tagbogen teilen, oft beide Arme als Zeiger verwendend. Bei einiger Übung kann man sich mit ihnen ziemlich sicher über die Stunden verständigen. Mein Leibdiener war nach kurzer Zeit imstande, diese Bezeichnungsweise auf die Uhr zu übertragen und mich nach Stellung der Zeiger zu vereinbarter Zeit an irgendeine Verrichtung zu erinnern. Der Beginn des Tages, aber keineswegs der Arbeit, ist für sie die frühe Morgenstunde, die das bedeutsame Krähen des Haushahnes verkündet. Freilich hebt das oft bereits um Mitternacht an oder erklingt die ganze Nacht hindurch. Aber sie unterscheiden genau, ob der Hahn bloss spricht, schlaftrunken ruft oder ob er, völlig wach, mit schmetternder Stimme das Grauen des Morgens begrüsst. Fine Verabredung auf eine frühe Stunde treffen sie, indem sie sagen: beim ersten Hahnschrei. Eine Mittagsruhe. KAPITEL II. Altere Nachrichten. — Der letzte Herrscher. — Reichsverweser. — Schreckenszeit. — Königswahl. H Zug zum Herrschersitz. — Die Makünda. — Gotteswege.^ Staatsfeuer. — Eergen. Ä Sagen. — Erneuerung des Feuers. — Fürstenkaste. — Vorrechte und Beschränkungen. — Gräberfelder, g j Beerdigungsschwierigkeiten. — Erde und Erdrecht. Pp- Erdschatten - - Batna. Blutrache. — Erdherr. — Wirtschaftsgebiet. — Jagdrecht. — Leichenrecht. — Siedelrecht.H Die Frau nicht Lasttier des Mannes. — Steüung des Erdherrn. — Erdfrevel. — Sperrung der Erde. — Sühnehandlung. — Erdgericht. — Strafen. $£• Asylrecht. — Hörige und Hörigkeit. — Leibeigenschaft. — Rechte und Vergünstigungen von Unfreien. — Geheimbünde. — Poütische Verhältnisse^BJ Förmlichkeiten. — Palaver. Ältere Nachrichten sind in den folgenden Schilderungen behutsam Grossmann in Gala, verwendet worden. Nicht etwa weil sie unglaubwürdig wären, denn das sind die alten Gewährsmänner in ihrer unpersönlichen und treuherzigen Art am allerwenigsten, sondern weil sie vielfach auf Hörensagen beruhen, weil sie häufig weder zwischen den drei Reichen der Loängoküste, noch zwischen dieser und grossen angrenzenden Gebieten unterscheiden, Gebieten, die sich nordwärts bis zum Gabun, südwärts bis jenseits des Kuänsa erstrecken. Diese Länder werden bald insgesamt als Kongo oder als Angola betrachtet, bald in Abschnitte geteilt, wovon der südliche das Kongoreich, der nördliche das Loängoreich ist, auch Löngo,
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